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Brüssel zeigt Wege zur Bewältigung der Dürre2018 auf

Die EU-Kommission gibt grünes Licht für vorgezogene Auszahlungen von Direktzahlungen und erlaubt den Aufwuchs von Brach-, Zwischenfrucht- und ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zu nutzen. Gesonderte Nothilfe-Gelder stellt Agrarkommissar Hogan derzeit aber nicht in Aussicht.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission gibt grünes Licht für vorgezogene Auszahlungen von Direktzahlungen und erlaubt den Aufwuchs von Brach-, Zwischenfrucht- und ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zu nutzen. Gesonderte Nothilfe-Gelder stellt Agrarkommissar Hogan derzeit aber nicht in Aussicht.

 

„Ich bin sehr besorgt über die aktuellen langandauernden klimatischen Entwicklungen. Die EU-Kommission steht bereit, den betroffenen notleidenden Landwirten mit den Mitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik bei der Bewältigung der Herausforderungen beizustehen“, ließ Hogan in einer am Donnerstag in Brüssel veröffentlichten Pressemitteilung wissen. Nach Gesprächen mit verschiedenen EU-Landwirtschaftsministern habe man die Mitgliedstaaten ermutigt, alle gesetzlichen Möglichkeiten der Gemeinsamen Agrarpolitik auszuschöpfen. 

 

Am Donnerstag veröffentlichte die EU-Kommission dazu einen Leitfaden für die EU-Mitgliedstaaten, welche Maßnahmen sie im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf nationaler Ebene ergreifen können, um den betroffenen Landwirten zu helfen.

 

Vorgezogene Auszahlungen der Direktbeihilfen die Regel

Da sind zunächst einmal die im EU-Recht ohnehin vorgesehenen vorgezogenen Auszahlungen von Direktzahlungen an die Landwirte. Die EU-Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, die EU-Fördergelder bereits vor Ende des Kalenderjahres auszuzahlen - deutlich vor der regulären Auszahlungsperiode im Juni 2019. So ist es in der Bundesrepublik bereits seit vielen Jahren gängige Praxis, dass die Direktzahlungen und die Gelder der zweiten Säule bereits vor Jahresende gezahlt werden.

 

Die EU-Kommission hat am Donnerstag angekündigt, dass der Prozentsatz der vorgezogenen Direktzahlungen von Mitte Oktober an bis zu 70% der Direktzahlungen aus der 1. Säule (bisher 60%) und bis zu 85% für die Zahlungen der Ländlichen Räume aus der zweiten Säule betragen kann.

 

Ausnahmeregelung für Greeningflächen

Ebenso hatten sich die Landwirtschaftsminister beim EU-Agrarministerrat bereits im Juli - auf Drängen der polnischen und schwedischen Delegation - darauf verständigt, die Nutzung der Greening-Flächen und Ökologischen Vorrangflächen zur Futtergewinnung vor allem den Viehbetrieben zu ermöglichen.

 

Darüber hinaus erlauben es die EU-Wettbewerbsregeln auch, nationale staatliche Beihilfen für die Landwirtschaft in der EU zu zahlen. So können bis zu 80% der auf Trockenheit basierenden nachgewiesenen Verluste und bis zu 90% erstattungsfähiger Kosten von Wetterkatastrophen bedingten Ernteschäden erstattet werden. Zuständig für die Erfassung und Regulierung derartiger Schäden sind die EU-Mitgliedstaaten.

 

Beinationalem Notstand auch 100% Ausgleich möglich

Wenn ein Mitgliedstaat aufgrund von anhaltender Dürre die Notsituation als „Naturkatastrophe“ einstuft und den nationalen Notstand ausruft, können sogar bis zu 100 Prozent der durch extreme Witterungsbedingungen wie Überschwemmungen, Trockenheit, Tornados oder Wirbelstürme verursachten Schäden beglichen werden. Dies hatte DBV-Präsident Joachim Rukwied von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gefordert.

 

Derartige nationale Hilfsgelder können zum Beispiel für Neuanpflanzungen, den Einkauf von Saatgut oder zur Futterbeschaffung aktiviert werden, erklärte die EU-Kommission in Brüssel.

 

Den Mitgliedstaaten sei es überdies freigestellt, Risikomanagement Instrumente einzusetzen, um durch gemeinsame Ausgleichskassen oder offene Investmentfonds landwirtschaftliche Betriebe mit Einkommenseinbußen von über 30 Prozent des Jahreseinkommens  zu kompensieren.

 

Ebenso verständigten sich die EU-Agrarminister auf Vorschlag von EU-Agrarkommissar Phil Hogan, die Grenze für die „de minimis Regel“ für nationale staatliche Beihilfen an Landwirte ohne Notifikation (Genehmigung) durch die Kommission auf 15.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren anzuheben.

 

Satelliten erfassen Dürre-Schäden EU-weit

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Die Gemeinsame EU-Forschungsstelle (JRC) in Ispra (Italien) sammelt per Satellit weltweit in Echtzeit Schadensereignisse wie Waldbrände, Überschwemmungen und Trockenheit auf landwirtschaftlichen Flächen. EU-Agrarkommissar Phil Hogan kündigte an, mit Hilfe dieser Daten bis zum 31. August eine EU-weite Schadensbilanz zu erstellen. Im Lichte dieser Daten solle dann – falls erforderlich - über zusätzliche Maßnahmen entschieden werden.

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