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Bünting darf Supermarktkette Jibi übernehmen

Die J. Bünting Beteiligungs AG darf die Supermarktkette Jibi Handel GmbH & Co. übernehmen. Das hat das Bundeskartellamt entschieden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die J. Bünting Beteiligungs AG darf die Supermarktkette Jibi Handel GmbH & Co. übernehmen. Das hat das Bundeskartellamt entschieden. Mit dem Kauf der insgesamt 88 Jibi-Filialen, die alle in einem Umkreis von etwa 150 km rund um Bielefeld angesiedelt seien, stärke Bünting seine Marktstellung als einer der größeren regionalen Lebensmitteleinzelhändler im nordwestdeutschen Raum weiter, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.


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Bünting habe bereits im vorigen Jahr die 33 Standorte von Minipreis gekauft und betreibe einschließlich der selbständigen Einzelhändler aktuell insgesamt rund 400 Standorte. Die Freigabe der Übernahme zeige, „dass es für kleinere Lebensmitteleinzelhändler im Falle einer Veräußerung durchaus Alternativen zu Edeka und Rewe gibt“.


Auf fast allen von der aktuellen Übernahme betroffenen Regionalmärkten ist Edeka laut Angaben des Bundeskartellamtes das mit Abstand führende Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen, so dass die Stärkung von Bünting dort eine gewisse Belebung des Wettbewerbs erwarten lasse. Für die Bonner Wettbewerbshüter ist die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland inzwischen bedenklich. Edeka, Rewe, Aldi sowie die Schwarz-Gruppe mit den Lidl-Märkten und Kaufland deckten mittlerweile rund 85 % des Marktes ab, so die Behörde in einer kürzlich veröffentlichten Sektoruntersuchung. Einer „weiteren Verschlechterung der Wettbewerbsverhältnisse“ müsse konsequent entgegengewirkt werden.


Vor diesem Hintergrund äußerte sich das Bundeskartellamt vergangene Woche auch kritisch zum geplanten Verkauf der deutschlandweit 451 Filialen von Kaiser`s Tengelmann an Edeka. Dieser werde einer intensiven Prüfung unterzogen, hieß es.


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