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Bürokratieabbau: Mehr als nur an Symptomen doktern

Die Verwaltung der Agrarzahlungen soll einfacher werden. Der wissenschaftliche Beirat macht dem Landwirtschaftsministerium dafür Vorschläge. Er rät zu einer Abkehr vom Misstrauen.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gehört zu den beliebtesten Forderungen in sämtlichen Reden von Politikern und Funktionären zur Agrarpolitik. Wie das gehen soll, schlägt nun der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) in seinem neusten Gutachten vor, das er am Donnerstagabend dem BMEL übergeben hat. „Eine Vereinfachung ist dringend geboten, und zwar für beide Säulen der GAP und für alle Akteursebenen“, heißt es darin. Gemeint ist eine Vereinfachung bei der EU-Verwaltung, bei den Mitgliedstaaten, in Deutschland in den Bundesländern und auch bei den Empfängern der Zahlungen, den Landwirten.

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Die anstehende EU-Agrarreform nach 2020 sehen die Wissenschaftler als Chance, um die Verwaltungsbelastung „auf ein angemessenes Maß zu reduzieren“. Hierfür sei aber mehr notwendig als nur eine ausschließlich auf die GAP ausgerichtete Reform, die an einzelnen Symptomen der Verwaltungskomplexität ansetzt, heißt es in dem Gutachten. Die derzeitige Misstrauenskultur müsse langfristig durch eine gemeinsame Verwaltungskultur von EU und Mitgliedstaaten ersetzt werden. Die bisher zahlreichen EU-Durchführungsbestimmungen zur GAP wollen die Wissenschaftler in ein einheitliches Gesetzeswerk zusammengefasst sehen. Außerdem ermahnen die Wissenschaftler die Politik dazu, sich rechtzeitig vor Beginn einer neuen Förderperiode auf einen neuen Rechtsrahmen für die Agrarzahlungen zu einigen und diesen dann auch zeitig vorzulegen. Das wird bei der anstehenden EU-Agrarreform ab 2020 schon einmal nicht klappen. Weil die GAP Verhandlungen stocken, ist frühestens 2023 damit zu rechnen, dass die neuen Regeln in Kraft treten. Deshalb müssen die Mitgliedstaaten schon jetzt zusätzlich eine zweijährige Übergangsregelung für die Verteilung der Agrarzahlungen unter dem neuen Finanzrahmen ab 2020 schaffen.

Konkret schlagen die Wissenschaftler folgende zehn Punkte vor:

  1. Misstrauenskultur durch gemeinsame Verwaltungskultur ersetzen: Das Sanktionssystem sollte durchweg nach der Schwere (Dauer und Ausmaß) und Intentionalität (Vorsatz versus Fahrlässigkeit) des Verstoßes abgestuft werden.
  2. Längere Laufzeit von Verfahrensbestimmungen: Es sollten Verwaltungsbestimmungen über die nur 7 Jahre andauernde Förderperiode der EU-Agrarzahlungen fortwirken können. Das erhöhe die Rechtssicherheit und fördere die Verwaltungs-, Gerichts- und Wissenschaftspraxis.
  3. Ein einheitliches Gesetzeswerk zu Beginn jeder Förderperiode: Die für die GAP geltenden Durchführungsbestimmungen sollten reduziert und in ein einheitliches Gesetzeswerk zusammengefasst werden. Sämtliche Rechtsbestimmungen sollten rechtzeitig vor Beginn einer neuen Förderperiode vorliegen.
  4. EU-Recht nicht national aufblähen: Die nationale finanztechnische Umsetzung einschließlich der Kontrolle sollte möglichst nicht verwaltungs-aufwendiger erfolgen, als es das EU-Recht vorgibt.
  5. Lieber Leistungen überprüfen statt Regelkonformität der Ausgaben nachweisen: Die Mitgliedstaaten sollten der EU nicht mehr die Regelkonformität der Ausgaben nachweisen müssen, sondern Leistungsabschlüsse und -überprüfungen anhand von Indikatoren einreichen. Die zulässige Fehlerquote von derzeit 2 % sollte angemessen erhöht werden.
  6. Mitgliedstaatliche Verwaltungskosten berücksichtigen und reduzieren: Die EU sollte bei der Prüfung der Effizienz der Kontrollinstrumente überschlägig die Kontroll- und Sanktionskosten der mitgliedstaatlichen Verwaltungen einbeziehen. Bund und Bundesländer sollten die bestehenden nationalen Vorgaben an das agrarspezifische Verwaltungsverfahren, aber auch die allgemeinen Vorgaben des Zuwendungsrechts und der Haushaltsordnungen auf ihre Erforderlichkeit überprüfen und insbesondere Redundanzen bei den Kontrollen vermeiden.
  7. Single-Audit-System einführen: Im organisationsrechtlichen Sinne sollte ein Single‐Audit‐System zur Verwaltungsvereinfachung eingeführt werden. Die damit einhergehende Reduktion der Kontrolldichte sei realistisch und möglich.
  8. Mit Bagatellgrenzen Verwaltungsaufwand reduzieren: Geringfügige Rechtsverstöße, die nur eine vergleichsweise geringe Finanzwirkung haben, und geringfügige Flächenabweichungen sollten als Bagatellverstöße gewertet werden.
  9. Digitale Technologien nutzen: Insbesondere für flächenbezogene Maßnahmen sollten bestehende Daten wie auch digitale Technologien stärker als bisher als Grundlage für die Maßnahmengestaltung, -beantragung, -bescheidung und -kontrolle verwendet werden.
  10. Vertrauensgrundsatz aufwerten: Die bisherige Nachrangigkeit des Vertrauensgrundsatzes im Verhältnis zum Gesetzmäßigkeitsprinzip sollte durch einen abgewogenen Ausgleich zwischen beiden Grundsätzen modifiziert werden.

Die komplette Stellungnahme des Beirates zur Vereinfachung der GAP kann hier heruntergeladen werden.

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