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BUND bezeichnet Gülledüngung als Vergiftung mit Sondermüll

Ein unerhörter Aufruf des BUND Sachsen, wonach Verpächter ihren Pächtern das Ausbringen von Gülle untersagen bzw. ihnen kündigen sollen, sorgt für Empörung im Berufsstand. Gülle bezeichnet der BUND als "Sondermüll".

Lesezeit: 2 Minuten

Ein unerhörter Aufruf des BUND Sachsen, wonach Verpächter ihren Pächtern das Ausbringen von Gülle untersagen bzw. ihnen kündigen sollen, sorgt für Empörung im Berufsstand. Gülle bezeichnet der BUND als "Sondermüll". Wörtlich heißt es in der Mitteilung, die top agrar-Online vorliegt: "Gülle aus industriell betriebenen Schweinemastanlagen und anderen Massentierhaltungen ist hochgradig mit Hormonen, Arzneimitteln und Desinfektionsmitteln verseucht und müsste eigentlich als Sondermüll entsorgt werden. Entgegen vielfacher Behauptungen ist Gülle kein hochwertiger Wirtschaftsdünger. Gülle verseucht Grundwasser, Böden und Luft und vergiftet Mensch und Umwelt. Deshalb ruft der BUND Sachsen alle Landeigentümer und Verpächter auf (...), den Pächtern die Ausbringung sofort zu untersagen, die Pachtverträge zu überprüfen und den Pächtern bei Missachtung der Aufforderung sofort zu kündigen."


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Bauernverband denkt über rechtliche Schritte nach


Der Sächsische Landesbauernverband e.V. (SLB) hat die vom BUND Sachsen e.V. veröffentlichte Mitteilung als pauschale, sachlich falsche und rein populistisch motivierte Verunglimpfung der Nutzung von Gülle als Wirtschaftsdünger zurückgewiesen. Der SLB und seine Mitgliedsbetriebe würden sich rechtliche Schritte im Sinne von Unterlassungsklagen und Anzeigen wegen übler Nachrede vor. "Mit derart pauschalen Anschuldigungen verlässt der auch vom Steuerzahler finanzierte gemeinnützige BUND Sachsen e.V. den Boden der Rechtsstaatlichkeit", zeigte sich Pressesprecher Wolfgang Böhm entsetzt. Wirtschaftsdünger sind Düngemittel und unterliegen strengen düngerechtlichen Vorgaben. Werden sie im landwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt, sind in Deutschland die Vorgaben der Düngeverordnung mit Regelungen unter anderem zu Ausbringungsmengen und \-zeiten einzuhalten. Die Düngeverordnung verlangt unter anderem eine Deklaration der Nährstoffgehalte und regelt auch das Abgeben von Wirtschaftsdüngern an andere Landwirtschaftsbetriebe. Die Einhaltung der Düngeverordnung wird seitens des Staates ständig überwacht und kontrolliert. Eventuelle Verstöße führen zu staatlichen Sanktionen. Der BUND unterstellt somit dem Staat indirekt, dass dieser seiner Kontrollpflicht nicht nachkomme. "Mit der jahrhunderte alten Düngungsform schließen die Landwirte den Nährstoffkreislauf und geben dem Boden das zurück, was sie ihm genommen haben", so der Bauernverband.

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