Die Bundesregierung plant derzeit keine Verschärfung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an Tierhaltungsanlagen. Das antwortete Agrar-Staatssekretär Dr. Gerd Müller auf Anfrage der Grünen. Die derzeit geltenden Regelungen reichten im Grundsatz aus, weil hiermit ein Instrumentarium für die Begrenzung anlagenbezogener Emissionen und Immissionen zur Verfügung stehe.
Unbeschadet dessen werde regelmäßig überprüft, ob beispielsweise die Weiterentwicklung des Standes der Technik eine Anpassung der Regelwerke erforderlich mache und ob Immissionswerte angepasst oder neu abgeleitet werden müssten. Die zur Verfügung stehende Technik zur Abluftreinigung hält die Bundesregierung nach den Ausführungen des Staatssekretärs insbesondere bei einigen Haltungsformen in der Schweine- und Geflügelmast für ein geeignetes Mittel, um die Emissionen zu mindern.
Gebräuchliche Anlagen erreichten für Gesamtstaub und Ammoniak eine Abscheidung zwischen 70 % und 90 % der Emissionen. Im Reingas könnten Geruchstoffkonzentrationen von unter 300 Geruchseinheiten pro Kubikmeter erreicht werden.
Für die Abscheidung von Bioaerosolen liegen Müllers Angaben zufolge nur Ergebnisse orientierender Messungen vor. Dabei sei eine Reduzierung der Bioaerosolemissionen um ein bis zwei Zehnerpotenzen festgestellt worden. Hinweise auf erhöhte Konzentrationen einzelner Parameter seien auf konstruktive Mängel sowie nicht ordnungsgemäßen Betrieb oder Wartung zurückzuführen.
Technik hat sich weiterentwickelt
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat die Bundesregierung bislang auch keinen unmittelbaren Änderungsbedarf bei der aus dem Jahr 2002 stammenden Technischen Anleitung Luft (TA Luft), die den nach Anlagearten differenzierten Stand der Technik wiedergebe. Allerdings habe sich seither die Technik, Wirtschaftlichkeit und Marktdurchdringung von Abluftreinigungsanlagen zur Emissionsminderung insbesondere in der Schweinemast deutlich weiterentwickelt. Mittlerweile stehe eine Reihe zertifizierter Systeme zur Verfügung.
Auch im Rahmen der internationalen Erarbeitung der besten verfügbaren Technik (BVT) in der Tierhaltung seien neue Anforderungen formuliert worden. Müller geht davon aus, dass durch diese Weiterentwicklung künftig eine Ergänzung des in der TA Luft dokumentierten Standes der Technik für bestimmte Tierkategorien und Haltungsformen nötig wird. Die Bundesregierung werde den Überarbeitungsbedarf der TA Luft unter anderem im Rahmen der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen zur Intensivtierhaltung eingehend prüfen, kündigte der CSU-Politiker an. (AgE)
vgl.:
Filtererlass: Jetzt auch in Niedersachsen! (26.3.2013)
Abluftwäscher gefährdet Familienbetriebe (19.3.2013)
NRW: Filterpflicht gilt ab sofort! (21.2.2013)