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Bund-Länder-Gruppe soll Erhaltungszustand des Wolfs festlegen

Was ist der günstige Erhaltungszustand der Wolfspopulation? Tierhalter hatten sich hier von den Umweltministern eine exakte Zahl gewünscht. Das Ergebnis ist ernüchternd, finden die Bauern.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Beschlüsse der Umweltministerkonferenz (UMK) zum Wolf werden viele Weidetierhalter kaum zufriedenstellen. Die Ressortchefs der Länder verständigten sich am vergangenen Freitag auf eine Stärkung des Senckenberg Forschungsinstituts als nationales Referenzlabor für genetische Analysen von Wölfen, die unter anderem durch Einbindung anderer Institute erfolgen soll.

Darüber hinaus plädierte die UMK für die Einrichtung einer länderoffenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ebene der Staatssekretäre, die Werte für die Parameter eines günstigen Erhaltungszustandes des Wolfs ermitteln und bestimmen soll. Ergebnisse sollen bei der nächsten Umweltministerkonferenz im Frühjahr 2021 vorgelegt werden.

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Zuvor hatten die im Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) organisierten Verbände ihre Forderung nach einem aktiven Bestandsmanagement des Beutegreifers mit Hinweis auf den rasant wachsenden Bestand bekräftigt, wir berichteten über das Zehn-Punkte-Programm.

Niedersachsen kann Wolf nicht ins Jagdrecht aufnehmen

Ungeachtet dessen scheiterte vorige Woche ein Versuch, des niedersächsischen Landtags, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen. Das Bundesumweltministerium erteilte diesem Ansinnen mit Hinweis auf verfassungsrechtliche Bedenken eine Absage.

Das Bundesumweltministerium verwies nach Angaben des NDR unter anderem auf die dann unverändert geltende durchgängige Schonzeit für die streng geschützte Art. Das Bundesressort hält eine entsprechende Änderung des Jagdrechts deshalb für verfassungsrechtlich bedenklich. Hinzu kämen Zweifel, was die Umsetzbarkeit einer solchen nationalen Regel im europäischen Rechtsrahmen angehe. Außerdem sei der Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland noch im vergangenen Jahr als ungünstig bewertet worden. Unabhängig davon stünde ein präventiver Abschuss im Konflikt mit der FFH-Richtlinie.

Wenig Verständnis für diese Argumentation zeigte der niedersächsische CDU-Landtagsabgeordnete Frank Schmädeke. Für ihn steht fest, dass ein Beutegreifer, „der sich ohne einen natürlichen Feind in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft exponentiell ausbreitet und immer größeren Schaden anrichtet, durch den Menschen gemanagt werden muss“.

Schmädeke bekräftigte daher seine Forderung an die Bundesregierung, einen günstigen Erhaltungszustand nach französischem Vorbild und damit eine Untergrenze für den Wolfsbestand festzulegen. Nicht nur Niedersachsen warte auf einen Strategiewechsel von Bundesumweltministerin Svenja Schulze, um endlich ein rechtssicheres, effizientes und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiertes Wolfsmanagement etablieren zu können, so der CDU-Politiker.

Der Fachbereichsleiter Naturschutz beim Naturschutzbund Deutschland (NABU), Ralf Schulte, warf den Regierungsparteien in Niedersachsen unterdessen vor, in „den vielen Jahren Wolfsanwesenheit im Land wohl nichts gelernt“ zu haben. Um Rissen an Weidetieren vorzubeugen, helfe keine Bejagung, sondern ausschließlich guter Herdenschutz.

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