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Stallbau

BUND-Landesverbände wollen baurechtliche Privilegierung einschränken

„Industrielle Tierhaltungsanlagen“ einschränken und die bäuerliche Landwirtschaft fördern – diese Ziele will der BUND Naturschutz mit einem Gesetzesvorschlag erreichen.

Lesezeit: 2 Minuten

Einer Mitteilung zufolge hat der BUND Naturschutz in Bayern die Erarbeitung eines Gesetzesvorschlags in Auftrag gegeben, um den Bau großer Stallanlagen einzuschränken. Damit sollen Gemeinden eine Handhabe gegen die Errichtung sogenannter Megaställe auf ihrem Gebiet bekommen.

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Ansatzpunkt ist die bauplanungsrechtliche Privilegierung von Stallanlagen im Außenbereich: Dem BUND-Vorschlag zufolge sollen künftig Stallanlagen mit mehr als 40.000 Tierplätzen für Geflügel, 2.000 Plätzen für Mastschweine oder 6.000 Plätzen für die Ferkelerzeugung als gewerblich eingestuft werden. Basis hierfür sei die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieimmissionen. Derartige Anlagen würden dann nicht mehr unter die baurechtliche Privilegierung fallen und wären daher grundsätzlich unzulässig. „Damit würde es im Ermessen der Gemeinde liegen, ob ein Baugebiet ausgewiesen wird, in dem dann eine industrielle Tierhaltungsanlage gebaut werden könnte - oder eben nicht“, erklärte der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Ulrich Werner, der den Gesetzentwurf für den BN erstellt hat.

Betriebe sollen 75 % des benötigten Futters selbst erzeugen

Im betroffenen § 201 des Baugesetzbuchs soll dem Wunsch des BUND nach zudem klargestellt werden, die die überwiegende Menge des Futters auf den Betriebsflächen tatsächlich selber erzeugt werden muss. Bisher ist die Genehmigungspraxis so, dass der Betrieb nur theoretisch dazu in der Lage sein muss. In diesem Zusammenhang fordert der BUND auch, dass der Anteil des selbst angebauten Futters von 50 % auf 75 % erhöht wird. Zudem sollten die Betriebe verpflichtet werden, auch die wichtigen Eiweißpflanzen selber anzubauen.

BUND sieht Politik in der Pflicht

„Wenn die Koalition ihre Ziele, die Entwicklung der Tierbestände an der Fläche zu orientieren und in Einklang mit den Zielen des Klima-, Gewässer- und Emissionsschutzes zu bringen umsetzen möchte, muss sie auch dafür sorgen, dass keine neuen Megaanlagen gebaut werden und den Anbau von Futterkomponenten neu regeln“, forderte der BUND-Vorsitzende Richard Mergner. BUND-Agrarreferentin Marion Ruppaner kritisiert: „Große Ställe haben mit bäuerlicher Landwirtschaft nichts mehr zu tun. Deswegen dürfen sie auch nicht mehr privilegiert und auf der grünen Wiese gebaut werden. Die Zukunft der bäuerlichen Tierhaltung liegt bei einem flächenangepassten Tierbestand und der größtmöglichen Bereitstellung des Futters vom eigenen Betrieb.“

Den Gesetzesvorschlag im Wortlaut finden Sie auf der Internetseite des BUND.

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