Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Wölfe

Bund Naturschutz klagt gegen bayerische Wolfsverordnung

Der Bund Naturschutz will gegen die neue bayerische Wolfsverordnung klagen. Die Verordnung erlaubt seit Anfang des Monats den erleichterten Abschuss von Wölfen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bund Naturschutz (BN) klagt wie angekündigt gegen die neue bayerische Wolfsverordnung. Wie der Bayerische Rundfunk berichtete bestätigte ein BN-Sprecher, dass der BN-Vorstand die Klage beschlossen habe.

„Die Verordnung wird nie und nimmer vor Gericht bestehen und gaukelt den Weidetierhaltern eine Lösung vor, die keine ist“, erklärt der BN-Vorsitzende Richard Mergner. Das Ganze sei ein reines Wahlkampfmanöver von Markus Söder und Hubert Aiwanger. „Der Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Bayern ist keineswegs gesichert, wie der Ministerpräsident behauptet“, so Mergner weiter.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

BN fordert Herdenschutz mit mehr Hunden, Zäunen und Hirten

Aus Sicht des BN fordert dieses Gesetz von Tierhaltern mehr Anstrengungen beim Herdenschutz, als es die Staatsregierung derzeit tut. "Der Bund Naturschutz will, dass Weidetiere besser vor einem möglichen Wolfsriss geschützt werden. Deswegen müssen wir vor allem den Herdenschutz massiv verstärken, mit Hunden, Zäunen und Hirten. Mit der neuen Wolfsverordnung wird dieser Herdenschutz verhindert", ließ Richard Mergner, BN-Landesvorsitzender, verlauten.

Seit 1. Mai gilt die neue Wolfsverordnung in Bayern, die ein leichteres Abschießen von Wölfen ermöglicht. Bisher durften Wölfe nur abgeschossen werden, wenn sie die Gesundheit des Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährdeten - unter anderem, wenn sie sich mehrfach Menschen auf unter 30 Meter nähern oder wenn sie über mehrere Tage in einem Umkreis von weniger als 200 Meter von geschlossenen Ortschaften, Gebäuden oder Stallungen gesehen werden.

Abschuss zulässig, um landwirtschaftliche Schäden abzuwenden

Laut der neuen Wolfsverordnung ist der Abschuss nun auch möglich „zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden" - dies zielt konkret auf die Alm- und Weidewirtschaft in den Bergen. Dort können Wölfe nun geschossen werden, wenn sie in „nicht schützbaren Weidegebieten" ein einziges Nutztier töten.

„Ein Riss reicht", hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) betont. „Nicht schützbare Weidegebiete" sind laut Verordnung Gebiete, "bei denen ein Herdenschutz entweder nicht möglich oder nicht zumutbar ist". Die Landratsämter können über den Abschuss selbstständig entscheiden. Bislang waren dafür im Freistaat die Bezirksregierungen zuständig.

Mehr zu dem Thema

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.