Die Bundesregierung setzt in der Bodenpolitik auf Kooperation mit den Ländern. Agrarstaatssekretär Peter Bleser kündigte beim Fachgespräch des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) vergangene Woche in Berlin die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bodenmarktpolitik an. Einen entsprechenden Antrag werde sein Haus bei der Amtschefkonferenz im Januar stellen.
Bleser warnte erneut vor Schwarz-Weiß-Betrachtungen in der Bodenpolitik. Man werde in der neuen Legislaturperiode zunächst sorgfältig unter Beachtung der Bund-Länder-Kompetenzverteilung prüfen, „welche Maßnahmen wirklich weiterhelfen, um eine unerwünschte Konzentration der Verfügung über landwirtschaftlichen Boden zu vermeiden“.
Der Staatssekretär nannte eine Reihe von Zielen, die der Bundesregierung als Leitschnur in der Bodenpolitik dienten. Dabei gehe es um eine Verbesserung der Agrarstruktur und der Produktivität, die Vermeidung übermäßiger Konzentration von Produktionskapazitäten, die Sicherung einer breiten Einkommensstreuung, eine Erhöhung der Bodenmobilität, eine Verbesserung der Infrastruktur sowie des Wohn- und Freizeitwertes im ländlichen Raum sowie eine Sicherung der Naturgüter, insbesondere von Boden, Wasser und Luft.
Bleser und der SPD-Agrarpolitiker Dr. Wilhelm Priesmeier betonten die Entschlossenheit der künftigen schwarz-roten Koalition, die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) weiterzuentwickeln.
Politik gefordert
Der Vorstandsvorsitzende vom Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), Dr. Willy Boß, hob den Reformbedarf im landwirtschaftlichen Bodenrecht hervor. Der Strukturwandel habe insbesondere in Ostdeutschland zu Rechts- und Eigentumsformen bei landwirtschaftlichen Betrieben und damit an Grund und Boden geführt, „für die das landwirtschaftliche Grundstücksrecht nicht gemacht ist“, sagte Boß.
Der langjährige Geschäftsführer der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt begrüßte das gestiegene politische Interesse an Fragen der Agrarstruktur. Notwendig sei nunmehr eine vertiefte Zieldiskussion. Die Politik müsse Antworten geben auf die Fragen, wem die Agrarflächen gehören dürften, wieviel Bauernland in Bauernhand gehöre und wie eine breite Eigentumsstreuung gewährleistet werden solle.
Nach Angaben von Boß orientieren sich Behörden und Richter beim Vollzug des Bodenrechts in den Genehmigungsinstanzen sowie bei der rechtlichen Überprüfung der Versagung eines Grundstückkaufs oder der Ausübung des Vorkaufsrechts überwiegend an agrarstrukturpolitischen Aussagen in den Agrarberichten des Bundes. Gerade die Agrarberichte müssten den Gerichten künftig wieder mehr Anhaltspunkte geben, an denen sie sich bei der Rechtsprechung orientieren könnten.