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Bund sieht erste Erfolge seiner Bodenmarktpolitik

In der Bodenpolitik sieht das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) seine Hausaufgaben als gemacht an. Es fordert die Länder auf, das Grundstück- und das Landpachtverkehrsgesetz konsequenter anzuwenden und Regelungslücken zu schließen. Den Grünen ist das zu wenig.

Lesezeit: 3 Minuten

In der Bodenpolitik sieht das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) seine Hausaufgaben als gemacht an. Es fordert die Länder auf, das Grundstück- und das Landpachtverkehrsgesetz konsequenter anzuwenden und Regelungslücken zu schließen. Den Grünen ist das zu wenig.


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Auf gutem Weg sieht die Bundesregierung die erforderliche Verbesserung der Situation auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Wesentliche Impulse gingen dabei von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ aus, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur Umsetzung des Koalitionsvertrags im Agrarbereich.


Als einen ersten wichtigen Schritt wertet die Regierung, dass die Länder das derzeitige Bodenrecht inzwischen „konsequent und in transparenter Weise“ anwenden. Das gelte sowohl für das Grundstückverkehrsgesetz als auch für das Landpachtverkehrsgesetz. Eine Schließung der bestehenden Regulierungslücken durch die Länder bezeichnet die Regierung als „notwendigen zweiten Schritt“.


Der Bund habe mit den Bereichen Transparenz/Statistik, Grunderwerbssteuer sowie Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) drei Handlungsfelder für sich identifiziert und entsprechende Gespräche mit den jeweils zuständigen Ressorts und Behörden „eingeleitet beziehungsweise bereits umgesetzt“, heißt es in der Antwort des BMEL. Dazu gehöre auch die erfolgte Überarbeitung der Privatisierungsgrundsätze der BVVG mit der Verlängerung des Privatisierungszeitraums bis 2030 und die Reduzierung der maximalen Losgröße bei der Ausschreibung von 25 auf 15 Hektar. Außerdem sei der Anteil beschränkter Ausschreibungen für Junglandwirte und arbeitsintensive Betriebe auf 30 Prozent der jährlich pachtfrei werdenden Flächen erhöht worden, so das BMEL.


Der Agrarsprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Friedrich Ostendorff, hält die Maßnahmen des BMEL auf dem Bodenmarkt für nicht ausreichend. „Die Bundesregierung schiebt die Verantwortung auf die Länder ab. Die Bundesregierung muss aber vor allem selbst aktiv werden und durch Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes den Anteilserwerb an landwirtschaftlichen Unternehmen regulieren“, sagte er. Derzeit liegt die Erfassungsgrenze für Anteilsübertragungen (share deals) bei 95 Prozent. Das ergebe eine Erfassungslücke bei Anteilsübertragungen unter 95 der Geschäftsanteile, so Ostendorff. Aus seiner Sicht wird mit dieser Regulierungslücke ein Unternehmenserwerb außerlandwirtschaftlicher Investoren begünstigt. Als Beispiel nennt er den Flächenverkauf der insolventen KTG Agrar an die Münchner Rück im Jahr 2016.


Auch die Überarbeitung der BVVG-Privatisierungsrichtlinien gehen Ostendorff nicht weit genug. „Die Bundesregierung verpasst die Chance durch weitere Anpassung der Privatisierungsrichtlinie der BVVG Junglandwirte und die Gründung neuer Betriebe besser zu fördern“, sagt er. Er plädiert für eine gezielte Vergabe von Flächen für Betriebsneugründungen und bäuerliche Betriebe durch die Einführung einer betrieblichen Flächenobergrenze bei der Pachtvertragsgestaltung.


Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte bei der Vorstellung seines Grünbuch Landwirtschaft, dass als Fahrplan für seine Agrarpolitik gilt, ein Konzept des BMEL für den Bodenmarkt in Aussicht gestellt. Er wolle damit vor allem Druck auf die Länder machen, aktiv zu werden. Dabei geht es Schmidt wohl auch darum, die Nichterfassung von Anteilskäufen im Grundstückverkehrsgesetz anzugehen. Auch eine Beendigung der Umgehungsmöglichkeiten bei der Grunderwerbssteuer hat das BMEL im Auge. Dabei betont das BMEL stets, auch das müsse in Zusammenarbeit mit den Ländern geschehen, denen diese Bundessteuer zufließt.

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