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Fuchtel

Bund sieht für Brandschutz bei Nutztieren Länder in der Pflicht

Die Bundesländer sind für brandschutztechnische Anforderungen in der Bauordnung zuständig. Der Bund kann aber Vorschriften über Anforderungen an Sicherheitsvorkehrungen machen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung kann sich nach der Brandkatastrophe im Affenhaus von Krefeld Verschärfungen beim Brandschutz vorstellen, sieht den Ball in dieser Hinsicht aber in erster Linie bei den Bundesländern.

Wie Agrar-Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel feststellte, fallen brandschutztechnische Anforderungen im Rahmen des Bauordnungsrechtes in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Allerdings ermächtige §2a Absatz 1 Nummer 6 des Tierschutzgesetzes die Bundesregierung zum Erlass von Vorschriften über Anforderungen an Sicherheitsvorkehrungen im Falle technischer Störungen oder Brände. Mit Hilfe dieser Ermächtigung könnte grundsätzlich eine Regelung in die Tierschutz-Nutztierverordnung aufgenommen werden, die entsprechende Präventionsmaßnahmen vorschreibe.

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Hierzu müsse im Vorfeld jedoch dargestellt werden, welche - über die bereits geltenden Vorschriften hinausgehenden - Anforderungen für erforderlich gehalten werden, betonte Fuchtel. Ihm zufolge arbeiten die Ländergremien derzeit an der Erstellung entsprechender Vorschläge.

„Bei der Gefangenschaftshaltung von Tieren übernimmt der Mensch eine besondere Verantwortung. Das schließt ein, dass Brandkatastrophen unbedingt verhindert werden müssen“, kommentierte Kirsten Tackmann von den Linken. Dass dies dennoch immer wieder nicht gelinge, müsse auch für die Bundesregierung Anlass sein, eigene Regelungskompetenzen zu nutzen, um Abhilfe zu schaffen. Immer wieder auf die Bundesländer zu verweisen, reiche nicht, auch wenn diese ebenfalls endlich ihre Hausaufgaben machen sollten, so Tackmann.

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