Mit dem EEG-Erfahrungsbericht beschloss die Bundesregierung vergangene Woche auch Handlungsempfehlungen zur Förderung des umweltfreundlichen Stroms, die nur geringfügige Anhebungen der Vergütung vorsehen. Damit folgte das Kabinett Plänen des Bundesumweltministeriums. Zu den von der Regierung angenommenen Empfehlungen gehört, die Grundvergütung für kleine Alt- und Neuanlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 150 kW um 1 Cent/kWh auf 11,67 Cent/kWh zu erhöhen. Ebenfalls für Alt- und Neuanlagen soll der Bonus für die Verwendung nachwachsender Rohstoffe (NawaRo-Bonus) um 1 Cent/kWh auf 7 Cent/kWh steigen. Zudem sollen NawaRo-Biogasanlagen künftig auch mit bestimmten anderen Substraten gefüttert werden dürfen, ohne dadurch gleich den Anspruch auf die Extravergütung zu verlieren. Dem Erfahrungsbericht zufolge wird der NawaRo-Bonus derzeit von rund 60 % aller Biogasanlagen in Anspruch genommen. Dabei handelt es sich sowohl um Neuanlagen wie auch um alte Fermenter, die auf den Einsatz nachwachsender Rohstoffe umgestellt wurden. (12.11.07)
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