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Grundsteuer

Bund und Länder einigen sich auf Kompromiss

Bund und Länder haben sich auf erste Eckpunkte für eine Grundsteuerreform geeinigt. Demnach konnte sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) mit seinen Vorstellungen weitestgehend durchsetzen. Er hatte bereits vor Wochen ein wertabhängiges Modell gefordert, das heute in abgespeckter Form die Zustimmung seiner Kollegen auf Länderebene fand.

Lesezeit: 2 Minuten

Bund und Länder wollen die Grundsteuer für Gebäude und die dazugehörigen Grundstücke künftig anhand von drei Faktoren berechnen:

  • der statistischen Nettokaltmiete für die betreffende Region,
  • den Bodenrichtwerten und
  • des Alters des Gebäudes.

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Ursprünglich hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgeschlagen, auch die Wohn- und Grundstücksfläche sowie die tatsächlich gezahlte Miete mit in die Formel einfließen zu lassen. Davon ist in dem heute bekannt gewordenen Eckpunktepapier nichts mehr zu finden.

Wertunabhängiges Modell vom Tisch

Vom Tisch ist auch ein Vorschlag der Bundesländer Bayern und Hamburg. Sie hatten sich für ein wertunabhängiges Modell stark gemacht, dass sich alleine nach der Wohn- und Grundstücksfläche gerichtet hätte. Vorteil: Das Verfahren ist deutlich einfacher und schneller umzusetzen als der jetzt gefundene Kompromiss. Denn für diesen müssen die Behörden nun einige Eigenschaften von Grundstücken und Gebäuden neu bewerten.

Allerdings hat das wertunabhängige Modell einen entscheidenden Nachteil: Besitzer einer Villa in München hätten danach genauso wenig bzw. viel Grundsteuer zahlen müssen wie die Bewohner eines gleichgroßen Familienheimes auf dem Land. Kritiker bezeichneten es daher als unfair.

Die jetzigen Vorschläge betreffen vor allem die Grundsteuer B (Gebäude und Grundstücke). Nach wie vor ist nicht bekannt wie Bund und Länder künftig die für die Landwirtschaft wichtige Grundsteuer A (Agrar) berechnen wollen. Allerdings fällt für das Betriebsleiter- oder beispielsweise Altenteilerhaus die Grundsteuer B an. Insoweit betreffen die heutigen Vorschläge auch Landwirte.

Vieles noch unbekannt

Ob die Reform zu einer Mehrbelastung der Steuerzahler führt, lässt sich noch nicht absehen. Zum einen liegen nur Eckpunkte vor. Die genauen Details sind teilweise noch unklar. Zum anderen betrifft der Vorschlag nur die Grundwerte. Diese werden mit einer Steuermesszahl und einem Hebesatz multipliziert. Erst daraus ergibt sich die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer. Da die Kommunen die Hebesätze bestimmen, haben somit nicht nur die Bundesländer Einfluss auf die Steuer.

Bis Ende 2019 müssen sich die Bundesländer auf ein neues Modell einigen. Nach einer Übergangsphase könnte es dann spätestens ab dem 1. Januar 2025 das alte Modell ablösen. So lange gilt die bislang gültige Methode.

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