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Agrarland in Bauernhand

Bund zeigt sich gesprächsbereit zu BVVG-Flächen

Die ostdeutschen Bundesländer hatten - wie berichtet - gefordert, dass der Bund die verbliebenen BVVG-Flächen kostenfrei an die Länder überträgt. Das lehnt das Finanzministerium erwartungsgemäß ab.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Initiative der ostdeutschen Agrarminister im Hinblick auf eine unentgeltliche Übertragung der ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen Flächen in Ländereigentum ist vom Bund erwartungsgemäß zurückhaltend aufgenommen worden.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums betonte auf Nachfrage zwar die Bereitschaft des Bundes, Gespräche mit den neuen Ländern zu führen. Zunächst werde man den konkreten Vorschlag der Ressortchefs jedoch „umfassend prüfen“.

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Ausdrücklich verweist der Sprecher auf die Rolle der Bodenverwertungs- und-verwaltungsgesellschaft (BVVG). Diese erfülle den gesetzlichen Auftrag, in den ostdeutschen Bundesländern ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen zu privatisieren. Mit den zwischen Bund und ostdeutschen Ländern vereinbarten Privatisierungsgrundsätzen habe der Bund den agrarstrukturellen Wünschen der Länder bereits weitgehend Rechnung getragen. So sei etwa durch die Verlängerung des Privatisierungszeitraums bis 2030 der Kaufdruck auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt erheblich reduziert worden.

Mecklenburg-Vorpommerns SPD-Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hatte sich im Auftrag seiner Amtskollegen Anfang März an Bundesfinanzminister Olaf Scholz gewandt. In einem Schreiben bittet Backhaus seinen Parteifreund eindringlich, für die Restflächen der BVVG einen Verlaufsstopp zu verfügen und die Flächen „schnellstmöglich und unkompliziert“ an die Länder zu übertragen.

Im 30. Jahr nach der Wiedervereinigung müsse man das Signal aussenden, „dass das verbliebene Erbe der ehemaligen volkseigenen Flächen zu angemessenen Bedingungen an die Landwirte verpachtet wird, die noch im ländlichen Raum arbeiten und leben oder als Existenzgründer, Junglandwirte oder Hofübernehmer aktiv Zukunft gestalten wollen“, lautet eine Begründung.

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