Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

"Bundeseinheitliche Eckwerte" zur Putenmast in Niedersachsen per Erlass eingeführt

Per Erlass sind jetzt die "Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen" in Niedersachsen eingeführt worden. Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover dazu erläutert, ersetzt das Papier die bisher gültige Vereinbarung von 1999.

Lesezeit: 2 Minuten

Per Erlass sind jetzt die "Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen" in Niedersachsen eingeführt worden. Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover dazu erläutert, ersetzen die Eckwerte, die grundsätzliche Anforderungen an die Putenhaltung festlegen, die bisher gültige Vereinbarung von 1999.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Ressortchef Christian Meyer stellte indes klar, das ihm die neuen Tierschutz-Vorgaben nicht weit genug gehen: "Ich habe mehrfach deutlich gemacht, dass das Eckwertepapier aus niedersächsischer Sicht unzureichend ist. Das oberste Ziel bleibt deshalb, dass die tierschutzrechtlichen Anforderungen für Puten auf Bundesebene in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgenommen werden”. Der Erlass könne nur ein erster Schritt sein. Er bilde die Grundlage für die Übergangsphase bis zur Etablierung der dringend benötigten rechtsverbindlichen Vorschriften. Meyer teilte mit, dass sein Haus derzeit bereits intensiv an einer entsprechenden Bundesratsinitiative mit Nordrhein-Westfalen zur Novellierung der Tierschutz-Nutztierverordnung arbeite.


Die neuen „Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen” waren im April 2013 nach mehr als zwei Jahren intensiver Beratung in Berlin verabschiedet worden. Danach ist nur mehr eine Besatzdichte von 45 kg/m2 statt 52 kg/m2 bei Putenhennen beziehungsweise 50 kg/m2 statt bislang 58 kg/m2 bei Putenhähnen erlaubt. "Dies ist nur ein kleiner, unzureichender Fortschritt für die Tiere, aber besser als nichts", kommentierte Meyer die Anpassungen. (AgE)



Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.