Per Erlass sind jetzt die "Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen" in Niedersachsen eingeführt worden. Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover dazu erläutert, ersetzen die Eckwerte, die grundsätzliche Anforderungen an die Putenhaltung festlegen, die bisher gültige Vereinbarung von 1999.
Ressortchef Christian Meyer stellte indes klar, das ihm die neuen Tierschutz-Vorgaben nicht weit genug gehen: "Ich habe mehrfach deutlich gemacht, dass das Eckwertepapier aus niedersächsischer Sicht unzureichend ist. Das oberste Ziel bleibt deshalb, dass die tierschutzrechtlichen Anforderungen für Puten auf Bundesebene in die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgenommen werden”. Der Erlass könne nur ein erster Schritt sein. Er bilde die Grundlage für die Übergangsphase bis zur Etablierung der dringend benötigten rechtsverbindlichen Vorschriften. Meyer teilte mit, dass sein Haus derzeit bereits intensiv an einer entsprechenden Bundesratsinitiative mit Nordrhein-Westfalen zur Novellierung der Tierschutz-Nutztierverordnung arbeite.
Die neuen „Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwillige Vereinbarung zur Haltung von Mastputen” waren im April 2013 nach mehr als zwei Jahren intensiver Beratung in Berlin verabschiedet worden. Danach ist nur mehr eine Besatzdichte von 45 kg/m2 statt 52 kg/m2 bei Putenhennen beziehungsweise 50 kg/m2 statt bislang 58 kg/m2 bei Putenhähnen erlaubt. "Dies ist nur ein kleiner, unzureichender Fortschritt für die Tiere, aber besser als nichts", kommentierte Meyer die Anpassungen. (AgE)
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