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Bundeskabinett beschließt neues Pflanzenschutzgesetz

Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes beschlossen. Im Kern geht es dabei um die Umsetzung der neuen europäischen Pflanzenschutzvorschriften in nationales Recht.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeskabinett hat gestern den Gesetzentwurf zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes beschlossen. Im Kern geht es dabei um die Umsetzung der neuen europäischen Pflanzenschutzvorschriften in nationales Recht.


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„Die Bundesregierung begrüßt die neuen EU-Regelungen ausdrücklich, da sie deutliche Verbesserungen der Verfahren vorsehen, ein hohes Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt gewährleisten und gleichzeitig eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Erzeugung sicherstellen“, erklärt das Bundesagrarministerium dazu wörtlich. So werde die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vor dem Hintergrund der europäischen Harmonisierung (einheitliche Standards für alle EU-Länder) weiter verbessert und unter Beibehaltung der geltenden hohen Standards beschleunigt.




Pflanzenschutzmittel müssten eingehend geprüft sein, bevor sie zum Einsatz kommen, dürfen dabei weder Mensch noch Tier gefährden und müssen auch für die Umwelt verträglich sein, heißt es aus Berlin weiter. Alle EU-Staaten müssen darüber hinaus künftig nationale Aktionspläne zur Verringerung von Risiken und Auswirkungen, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entstehen können, erarbeiten.

Das Ministerium hält dabei einen integrierter Pflanzenschutz für unerlässlich, der ab 2014 in allen EU-Staaten verbindlich wird.


Harmonisierung des europäischen Pflanzenschutzrechts vorantreiben


Um Wettbewerbsnachteile für Landwirte in Deutschland abzubauen, müssen künftig europaweit strenge und einheitliche Vorgaben für die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten, erklärte der dazu. Wichtig sei, die europäische Harmonisierung nicht durch nationale Verschärfungen zu gefährden, sondern das nationale Recht eng an den europäischen Vorgaben zu halten. Zudem müsse die Bundesregierung die nationalen Spielräume für praktikable und möglichst unbürokratische Regelungen nutzen.

 

Ein zentrales Element der neuen europäischen Regelungen im Pflanzenschutz ist die Vorgabe, dass Anwender von Pflanzenschutzmitteln die erforderliche Sachkunde haben müssen. Dies sei in Deutschland bereits seit vielen Jahren gelebte Praxis. Die Landwirte erlangten auch jetzt schon im Rahmen ihrer Ausbildung die erforderliche Sachkunde für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Diese Vorleistungen der deutschen Landwirte müssten anerkannt werden. Bürokratische Antragsverfahren zur Ausstellung eines neuen Sachkundenachweises nach dem neuen Pflanzenschutzgesetz müssten vermieden werden, so der DBV. Ebenso würden die Landwirte in Deutschland erwarten, dass die vom EU-Recht geforderten Weiterbildungsmaßnahmen praxisgerecht ausgestaltet werden.

 

Große Erwartungen richteten die deutschen Landwirte auf die im EU-Recht vorgeschriebene zonale Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, betonte der Bauernverband weiter. Nach dem EU-Recht wird Europa in drei Zonen eingeteilt, in denen die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vereinheitlicht werden sollen. Die Pflanzenschutzmittel herstellende Industrie und die Zulassungsbehörden seien zukünftig gefordert, die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln innerhalb Europas deutlich zu verbessern, um die Qualität landwirtschaftlicher Produkte zu sichern, Resistenzen zu vermeiden und Kulturpflanzen erfolgreich vor Schädlingen und Krankheiten zu schützen. Das neue System der zonalen Zulassung müsse zügig umgesetzt werden. Der DBV forderte, dass die im EU-Recht vorgegebene zonale Zulassung auch nicht national bezüglich der Fristen und Verfahrensabläufe sowie der Zulassungsbedingungen ausgehebelt oder verzögert werden dürfe.



 

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