Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das erste Hilfsprogramm für landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der EU-Krisenreserve aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bestätigt. Damit rückt die Auszahlung der Gelder des ersten von zwei geplanten Hilfsprogrammen näher. Insgesamt sind die Hilfsprogramme mit 180 Mio. € ausgestattet. Davon stammen 60 Mio. aus dem EU-Budget, 120 Mio. € kommen vom Bund.
Bundeslandwirtschaftsminister, Cem Özdemir, hatte dem Bundeskabinett die „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ vorgelegt.
Greening als Voraussetzung
Die Anpassungsbeihilfe ist gemäß der Verordnung an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Hilfe müssen die Betriebe im Jahr 2021 eine Greening-Prämie erhalten haben. Anspruchsberechtigt sind Betriebe, die besonders durch den Ukraine-Krieg ubnd die gestiegenen Energiekosten betroffen sind: Betriebe des Freilandgemüsebaus und des Obstbaus, des Weinbaus und Hopfens sowie Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe und Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast.
Kein Antrag nötig, Deckel bei 15.000 €
Die Auszahlung der Beihilfe übernimmt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), die über die jeweiligen Flächen- und Tierzahlen der Betriebe verfügt. Die Betriebe müssen keinen Antrag stellen. Bis zum 30. September 2022 können die Landwirte mit der Auszahlung rechnen, so das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL).
Mit der Fördersumme können etwa 40 % der vom bundeseigenen Thünen-Institut ermittelten Gewinnveränderungen infolge des Ukraine-Kriegs ausgeglichen werden. Die Anpassungsbeihilfe ist auf 15 000 Euro pro Unternehmen begrenzt.
Die Beihilfe beträgt für:
- Freilandgemüsebau: 379 Euro je Hektar Anbaufläche,
- Obstbau: 124 Euro je Hektar Anbaufläche,
- Weinbau: 63 Euro je Hektar Anbaufläche,
- Hopfen: 130 Euro je Hektar Anbaufläche,
- Hühnermast: 47 Euro je 100 durchschnittlich gehaltene Masthühner,
- Putenmast: 132 Euro je 100 durchschnittlich gehaltene Mastputen,
- Entenmast: 56 Euro je 100 durchschnittlich gehaltene Mastenten,
- Gänsemast: 72 Euro je 100 durchschnittlich gehaltene Mastgänse,
- Schweinemast: 125 Euro je 100 durchschnittlich gehaltene Mastschweine,
- Ferkelaufzucht: 31 Euro je 100 durchschnittlich gehaltene Ferkel sowie
- Sauenhaltung: 97 Euro je durchschnittlich gehaltene Sau.
Zusätzlich Kleinbeihilfeprogramm
Zusätzlich zu der oben beschriebenen Anpassungshilfe plant das BMEL ein Kleinbeihilfeprogramm für die Betriebsformen, für die die Anpassungsbeihilfe nicht in Betracht kommt. Dies betrifft Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion, Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben, sogenannte Kleinerzeuger und Betriebe bis ausschließlich 10 Hektar Ackerfläche und neu gegründete Betriebe, die für das Jahr 2021 keinen Antrag auf Direktzahlungen stellen konnten.
Voraussetzung ist auch hier, dass die Betriebe zu einem Sektor gehören, der von den Marktstörungen infolge des Ukraine-Kriegs besonders betroffen ist. Die Kleinbeihilfe soll von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf Antrag ausgezahlt werden. Der Antragszeitraum wird voraussichtlich im Oktober beginnen. Die Mittel sollen bis zum 31. Dezember 2022 ausgezahlt werden. Auch die Kleinbeihilfe soll auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt sein.