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GAP Entscheidung

Bundeskabinett will Agrarreform Dienstag beschließen

Das Bundeskabinett will am Dienstag die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland beschließen. BMEL und BMU haben die Beschlüsse der Länderagrarminister eingearbeitet.

Lesezeit: 3 Minuten

Am morgigen Dienstag will die Bundesregierung den Grundstein für die Umsetzung der Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) in Deutschland legen. „Es ist geplant, dass die GAP-Gesetze morgen durch das Bundeskabinett gehen werden“, sagte eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) am Montagmorgen gegenüber top agrar. Auch das Bundesumweltministerium (BMU) bestätigte gegenüber top agrar eine Einigung von BMEL und BMU auf gemeinsame Gesetzentwürfe.

Orientierung an Länder-Beschlüssen

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Nach dem gemeinsamen Beschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) der Länder vom 26. März wird es damit von der Bundesregierung fertige Gesetzentwürfe für die GAP-Umsetzung geben. Die Gesetzentwürfe sollen sich laut dem BMU nah an den Beschlüssen der Länder-Agrarminister orientieren.

Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) zeigte sich gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) zufrieden mit dem Kompromiss. „Ich habe mich sehr für einen Systemwechsel in der Agrarförderung eingesetzt und der wird nun Schritt für Schritt kommen. Umwelt- und Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft werden endlich honoriert“, sagte sie der NOZ.

Abstimmungen mit Bundestag und Brüssel stehen noch bevor

Neben dem Bundeskabinett am Dienstag muss in der Folge auch noch der Bundestag dem Gesetzesvorhaben zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarpolitik zustimmen. Um das noch vor der Bundestagswahl zu schaffen, wird es für das Verfahren Fristverkürzungen geben müssen. Zudem muss die deutsche Umsetzung an die noch offenen Punkte angepasst werden, die in Brüssel derzeit noch beim Trilog von EU-Kommission, Rat und Parlament ausgehandelt werden. Das betrifft auch die vorgesehenen Öko-Regelungen. Zudem muss der deutsche Strategieplan im Jahr 2022 noch von der EU-Kommission genehmigt werden.

Mehr Geld für Umweltmaßnahmen

Die Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern hatte sich am 26. März darauf geeinigt, dass ab dem Jahr 2023 rund 25% der Direktzahlungen für Öko-Regelungen reserviert werden. Hinzu kommt eine schrittweise ansteigende Umschichtung von den Direktzahlungen zu den Agrarumweltmaßnahmen in die 2. Säule. Sie startet mit 10% im Jahr 2023 und soll bis 2026 auf 15% steigen.

Basisprämie sinkt

Damit fällt die Basisprämie ab 2023 voraussichtlich für alle Betriebe auf 140 bis 160 €/ha. Für deren Erhalt sollen die Landwirte einen Anteil von 3% nichtproduktive Flächen als Brache oder 5% bei Anrechnung von Zwischenfrüchten einhalten. Mit den Öko-Regelungen in der 1. Säule und mit den Agrarumweltmaßnahmen in der 2. Säule sollen sich die Landwirte dann künftig mehr Geld dazu verdienen können.

Kopfprämien für Weidetiere

Für Weidetierhalter haben sich die Agrarminister auf gekoppelte Prämien in Höhe von 2 % geeinigt. Mutterkuhalter, Schaf- und Ziegenhalter sollen danach eine Prämie pro Tier erhalten. Im Gespräch waren dafür bisher Weidetierprämien von 30 € / Mutterschaf und Ziege sowie 60 € / Mutterkuh.

Umverteilung zu Gunsten von kleineren Strukturen

Bei der Umverteilung der Mittel hat sich die AMK gegen eine Kappung und Degression der Zahlungen für größere Betriebe entschieden. Stattdessen sollen kleine und mittlere Betriebe über eine Erweiterung der 1.-Hektare Regel gestärkt werden. Sie bekommen in zwei Schritten einen Zuschlag von 70€/ha für die ersten 40 ha und 40€/ha für die ersten 60 ha.

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