Einem Zusammenschluss der DZ Bank mit der Westdeutschen Genossenschafts-Zentralbank (WGZ Bank) steht kartellrechtlich nichts im Wege. Das Bundeskartellamt hat die Fusion der beiden Zentralinstitute der genossenschaftlichen Kreditinstitute mit Sitz in Frankfurt beziehungsweise Düsseldorf freigegeben.
Bereits im Jahr 2009 war der Zusammenschluss vom Bundeskartellamt geprüft und erlaubt worden; er wurde aber damals von den Banken nicht vollzogen. Aufgrund der verstrichenen Zeit musste das Vorhaben erneut angemeldet und geprüft werden.
Die DZ Bank und die WGZ Bank seien in erster Linie für die ihnen angeschlossenen Genossenschaftsbanken tätig, stellte Bundeskartellamtspräsident Andreas Mundt in Bonn fest.
Über den Zusammenschluss beider Banken wird im Rahmen der betreffenden Hauptversammlungen am 21. und 22. Juni abgestimmt. Planmäßig soll die vereinigte Zentralbank am 1. August 2016 unter dem Namen DZ Bank und mit dem Claim „Die Initiativbank“ an den Start gehen. Frankfurt und Düsseldorf werden Hauptstandorte der Bank