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Wolfsschutz

Bundesprogramm Wolf: Wanderschäfer können Förderung beantragen

Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolfs- und Wolfspräventionsgebiete ziehen, können bei der BLE vom 15. Juli bis zum 31. August 2019 eine Förderung für Schutzmaßnahmen beantragen.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab Montag, 15. Juli 2019, können Wanderschäfer für ihre Bemühungen zum Schutz vor dem Wolf Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Insgesamt 1,05 Millionen Euro stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zur Verfügung, um den Aufwand, den Wanderschäferinnen und Wanderschäfer zum Schutz ihrer Herden gegen Wolfsübergriffe betreiben, finanziell aufzufangen.

Mit der Förderrichtlinie aus dem Bundesprogramm Wolf möchte das BMEL laufende Kosten abdecken, die Schäfern mit geringen oder keinen direktzahlungsberechtigten Flächen durch den Mehraufwand für den Herdenschutz vor dem Wolf entstehen. Es ist ein pauschaler Betrag in Höhe von 36 Euro pro Wanderschaf vorgesehen. Wenn jedoch die Anzahl der beantragten Prämien die verfügbaren Mittel übersteigt, wird die Prämie pro Tier entsprechend gekürzt. Investitionskosten werden nicht gefördert.

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Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • eine Herde von mindestens 200 Wanderschafen, die zum Stichtag 15. Juli 2019 über ein Jahr alt sind,
  • die Wanderung durch Wolfs- und Wolfspräventionsgebiete in der Hauptweidesaison 2018 und 2019 (Zeitraum: 01. April bis 01. Oktober),
  • eine maximal 40 Hektar große, im Eigentum befindliche oder gepachtete Grünland- oder Dauergrünlandfläche sowie
  • Maßnahmen gegen den Schutz vor Wölfen (wolfsabweisende Zäune und/oder Herdenschutzhunde).

Die Antragsunterlagen ab sofort online unter https://www.ble.de/Bundesprogramm_Wolf.

Der Antrag muss schriftlich bis zum 31. August 2019 bei der BLE vorliegen. Für Fragen steht die BLE telefonisch unter 0228/ 68 45 -2699 oder per E-Mail an Bundesprogrammwolf@ble.de zur Verfügung.

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