Bundesrat beschließt Anhebung der Tierarztgebühren
Wie viel die Tierhalter nun mehr an den Tierarzt zahlen müssen, weiß die Bundesregierung auch nicht. Allerdings sei die Anhebung notwendig gewesen, weil die letzte 23 Jahre zurückliegt.
Tierärztliche Leistungen werden in Deutschland ab Oktober teurer. Der Bundesrat hat der Neufassung der Tierärztegebührenordnung (GOT) unter Maßgabe einer redaktionellen Änderung am vergangenen Freitag zugestimmt.
Die Mehrkosten für Tierhalter können allerdings laut Bundesregierung nicht beziffert werden. Die Anhebung wird von ihr damit begründet, dass die aktuell geltende GOT noch aus dem Jahr 1999 stammt. Es sei an der Zeit, die Vorgabe an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand sowie an die wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen.
Die Anpassung erfolgt auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt „Prüfung der finanziellen und strukturellen Auswirkungen hinsichtlich der Angemessenheit der Gebührensätze der Gebührenordnung für Tierärzte“, das auf eine Initiative des Bundeslandwirtschaftsministeriums zurückgeht. Dieses hatte anlässlich des Kabinettbeschlusses zur neuen GOT im Mai hervorgehoben, dass die bisherigen Gebühren nicht mehr ausreichend seien.
Die Anpassung ermögliche den Forstbestand vieler Tierarztpraxen. Die Attraktivität der kurativen Tätigkeit, der tierärztlichen Notdienste und der flächendeckenden tierärztlichen Nutztierbetreuung werde erhöht.
Tierärztliche Leistungen werden in Deutschland ab Oktober teurer. Der Bundesrat hat der Neufassung der Tierärztegebührenordnung (GOT) unter Maßgabe einer redaktionellen Änderung am vergangenen Freitag zugestimmt.
Die Mehrkosten für Tierhalter können allerdings laut Bundesregierung nicht beziffert werden. Die Anhebung wird von ihr damit begründet, dass die aktuell geltende GOT noch aus dem Jahr 1999 stammt. Es sei an der Zeit, die Vorgabe an den veterinärmedizinischen Erkenntnisstand sowie an die wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen.
Die Anpassung erfolgt auf Grundlage der Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt „Prüfung der finanziellen und strukturellen Auswirkungen hinsichtlich der Angemessenheit der Gebührensätze der Gebührenordnung für Tierärzte“, das auf eine Initiative des Bundeslandwirtschaftsministeriums zurückgeht. Dieses hatte anlässlich des Kabinettbeschlusses zur neuen GOT im Mai hervorgehoben, dass die bisherigen Gebühren nicht mehr ausreichend seien.
Die Anpassung ermögliche den Forstbestand vieler Tierarztpraxen. Die Attraktivität der kurativen Tätigkeit, der tierärztlichen Notdienste und der flächendeckenden tierärztlichen Nutztierbetreuung werde erhöht.