Der Bundesrat wird einen Gesetzentwurf zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes in den Bundestag einbringen. Ziel ist es, eine bisher im EU-Recht geltende Bagatellregelung für Rückforderungsbeträge und Zinsforderungen sowie eine Regelung zum Zinszeitraum hinsichtlich der landwirtschaftlichen Direktzahlungen im nationalen Recht einzuführen.
Der Beschluss der Länderkammer vom Freitag erfolgte auf Antrag Bayerns. Anders als bisher gebe es keine EU-rechtlichen Regelungen mehr, die die nationalen Vorgaben zur Rückabwicklung ergänzten oder modifizierten.
Überzahlungen inklusive Zinsen müssten zurückgefordert werden
Derzeit sieht das Marktorganisationsgesetz keine Bagatellregelung für Rückforderungsbeträge und Zinsforderungen vor. Ohne eine solche wären künftig alle Überzahlungen inklusive Zinsen zurückzufordern, gleich wie klein der Betrag auch ist.
Jede Rückforderung mit den entsprechend begründeten Bescheiden verursache aber einen Verwaltungsaufwand, der bei kleinen Rückforderungsbeträgen weit über diese hinausgehen könne, so die bayerische Staatsregierung.
Auch bei dem für Zinsen maßgeblichen Zeitraum unterschieden sich die bisherigen EU-Vorgaben von den nationalen. Im EU-Recht war eine Verzinsung erst ab Ablauf der Zahlungsfrist und nicht schon ab dem Zeitpunkt der Entstehung der Forderung - in der Regel die Auszahlung - vorgesehen. Die notwendige Verzinsung erst mit Ablauf der Zahlungsfrist hat laut der Staatsregierung dazu geführt, dass die Rückforderungen von den Betroffenen eher akzeptiert und meist fristgerecht beglichen wurden.