Der Bundesrat hat am heutigen Freitag die Ausnahmeregelung für Saisonbeschäftigungen gebilligt, die der Bundestag am 22. April 2021 verabschiedet hatte, um die Landwirtschaft in der Corona-Pandemie zu unterstützen.
Saisonarbeitsverträge für 102 Tage
Das Gesetz verlängert die zulässige Dauer kurzfristiger sozialversicherungsfreier Beschäftigung ausnahmsweise auf eine Höchstdauer von vier Monaten oder 102 Arbeitstagen. Nach geltendem Recht sind höchstens Verträge über drei Monate zulässig. Die Ausnahmeregel gilt für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober 2021, berichtet BundesratKompakt.
Baldiges Inkrafttreten geplant
Das Gesetz wird von der Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Laut dem Pressedinst des Bundesrates soll die Regelung am Tag danach in Kraft treten. Die Ausnahmeregelung für Saisonarbeitsverträge tritt am 31. Oktober 2021 automatisch wieder außer Kraft.