Der Bundesrat hat dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zugestimmt. Damit haben es ausländische Fachkräfte künftig leichter, nach Deutschland zu kommen. Mit dem Gesetz erhalten auch landwirtschaftliche Betriebe die Möglichkeit, qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten zu gewinnen.
Fachkräfte müssen über eine anerkannte qualifizierte Berufsausbildung verfügen und entsprechend dieser Qualifikation eingesetzt werden.
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßte die Zustimmung des Bundesrats, sieht aber noch Nachbesserungsbedarf. Der ZVG befürwortete „ausdrücklich“ den Wegfall der Engpassbetrachtung und einer Vorrangprüfung für Fachkräfte mit Berufsausbildung. Durch die Schaffung einer zentralen Servicestelle für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erwartet der Zentralverband, dass das Verfahren entbürokratisiert und vereinheitlicht werde.
„Angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs hat der ZVG wiederholt eine gesteuerte Einwanderungspolitik gefordert“, erklärte Verbandspräsident Jürgen Mertz und verwies auf die wachsende Zahl gemeldeter freier Fachkräftestellen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie die zunehmende Zahl der sozialversicherungspflichten Beschäftigten im Gartenbau.
Kritisch beurteilte der ZVG die künftige Altersschwelle. Statt einer Altersschwelle von 45 Jahren sollte vielmehr die fachliche Kompetenz im Vordergrund stehen. Zweifel äußerte der ZVG zudem an der künftigen Absenkung der Anforderungen an den Schulabschluss für Ausländer, die in Deutschland einen Arbeitsplatz suchten. Mertz warnte davor, dass dies nicht mit einer Senkung der Ausbildungsqualität in den Betrieben einhergehen sollte. Eine verbesserte Rechtssicherheit für Auszubildende und Betriebe erwartet der ZVG wiederum durch das ebenfalls im Migrationspaket enthaltende Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung.