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Bundesnaturschutzgesetz

Bundesrat fordert beim Insektenschutz Rücksicht auf Länder-Vorschriften

Der Bundesrat hat sich am Freitag zu den geplanten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz geäußert, mit denen die Bundesregierung ihr Insektenschutzpaket umsetzen will. Es gab kaum Korrekturen.

Lesezeit: 3 Minuten

In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes betont der Bundesrat am Dienstag, die zentrale Rolle im Ökosystem, die Insekten zukomme. Es bedürfe bundesgesetzlicher Regelungen nicht nur für die Landwirtschaft, sondern auch für den besiedelten Raum. Damit die Trendwende gelinge, müssten alle Teile der Gesellschaft Problembewusstsein entwickeln und zur Lösung beitragen.

Vorschriften der Länder nicht in Frage stellen

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In einigen Bundesländern sei es bereits gelungen, gemeinsame Lösungen für eine naturverträgliche Landbewirtschaftung zu finden. Gerade zum Verbot bestimmter Biozide und Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten existierten auf Landesebene schon ambitioniertere Regelungen als von der Bundesregierung aktuell vorgeschlagen - diese dürften durch Bundesrecht nicht in Frage gestellt werden, warnt der Bundesrat.

Keine Zustimmung fand das sogenannten "FFH-Milliardenprogramm". Nach Empfehlung des Agrar- und der Umweltausschusses hätten nach dem Programm freiwillige, kooperative Biodiversitätsmaßnahmen in FFH-Gebieten, finanziert werden sollen. Auch abgelehnt wurde ein weitreichender Schutz für artenreiche und umfangreich genutzte Grünlandflächen sowie Streuobstwiesen.

Ökologischen Landbau fördern

Die Länderkammer fordert die Bundesregierung zudem dazu auf, den ökologischen Landbau mit seiner „positiven Biodiversitätswirkung“ weiter zu unterstützen - auch durch finanzielle Maßnahmen. Ebenso erforderlich sei die Stärkung regionaler Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen sowie zusätzliche Aktivitäten zur Änderung des Verbraucherverhaltens, so der Bundesrat.

Sanktionen bei Naturschutzverstößen

Außerdem plädierte der Bundesrat am Freitag für deutlich höhere Sanktionen bei Naturschutzverstößen durch Unternehmen: Damit Bußgelder eine abschreckende Wirkung entfalten, müssten sie verzehnfacht werden - im Einzelfall sollten sie sogar bis zu zwei Prozent des Firmenumsatzes betragen.

Niedersächsischer Antrag abgelehnt

Keine Mehrheit fand der niedersächsische Plenarantrag, Naturschutz- und Pflanzenschutzrecht besser aufeinander abzustimmen. Laut dem Antrag sollten Landwirte finanzielle Entschädigungen erhalten, wenn sie auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten müssten. Niedersachsen äußerte Bedenken, dass die Ausgleichszahlungen in anderen Bundesländern gekürzt werden könnten, da es laut Bundesrecht möglicherweise spezielle Anforderungen in sensiblen Gebieten gebe.



DBV: Bundesrat hat Chance vertan



Für den Deutsche Bauernverband (DBV) hat der Bundesrat seine Chance im Gesetzgebungsverfahren zum Bundesnaturschutzgesetz vertan und wichtige Empfehlungen der Ausschüsse abgelehnt. Obwohl der Umwelt- als auch der Agrarausschuss des Bundesrates sich für eine grundlegende Änderung des Insektenschutzpakets ausgesprochen, den Mangel an kooperativen Lösungsansätzen im Insektenschutzpaket kritisiert und ein umfangreiches Förderprogramm zum Insektenschutz gefordert haben, ist das Plenum des Bundesrates dem Votum der Ausschüsse nicht gefolgt.

Kritisch zu sehen sei auch, dass der Bundesrat den Antrag Niedersachsens abgelehnt hat, einen gesetzlich verankerten Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für die Einschränkungen der Bewirtschaftung durch das Insektenschutzpaket zu schaffen. Ohne substantielle Korrekturen am Insektenschutzpaket seien die Länderinitiativen zum Insektenschutz zum Scheitern verurteilt und der "kooperative Naturschutz in der Agrarlandschaft steuert einer Eiszeit" zu. Umso mehr sei jetzt der Deutsche Bundestag gefordert, im weiteren Verfahren die Fehler des Insektenschutzpakets auszuräumen, so der DBV.

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die dazu eine Gegenäußerung erstellt und dann beide Dokumente zusammen mit ihrem Gesetzentwurf dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

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