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Bio-Lebensmittel

Bundesrat fordert mehr Bio bei der Außer-Haus-Verpflegung

Nach dem Bundesrat sollen mehr regionale Ökoprodukte in Kantinen & Restaurants angeboten werden. Nur so könne das Ziel, bis 2030 20 % der Flächen ökologisch zu bewirtschaften, erreicht werden.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesländer drängen auf eine Steigerung des Absatzes von Biolebensmitteln im Bereich der Außer-Haus- Verpflegung (AVH). Zum Regierungsentwurf zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und des Öko-Kennzeichengesetzes (ÖkoKennzG) stellte der Bundesrat am Freitag allgemein fest, dass das Ziel, wonach bis 2030 mindestens 20 % der landwirtschaftlichen Fläche ökologisch bewirtschaftet werden sollen, nur erreicht werden könne, wenn das große Potential dieses Absatzmarkts zeitnah stärker erschlossen werde und mehr regionale Bioprodukte in Kantinen, Mensen und Restaurants angeboten würden.

Viele Personen, die sich wegen der Corona-Einschränkungen derzeit nicht in der AVH versorgen könnten und daher mehr Zuhause essen würden, bevorzugten Biolebensmittel; dadurch sei deren Verbrauch gestiegen. Eine Rückentwicklung post-Corona sei vermeidbar, wenn jetzt die Weichen richtig gestellt würden, so die Länderkammer. Sie drängt auf eine Änderung von §6 des ÖLG und verweist darauf, dass wichtige Eckpunkte dafür bereits im Rahmen des vom Bundeslandwirtschaftsministerium geförderten Projekts „Mehr Bio mit Zertifikat in der AHV!“ erarbeitet worden seien. Im Begleitausschuss dieses Projekts habe Konsens darüber bestanden, die Zutatenauslobung zu vereinfachen, die Komponenten-Zertifizierung abzuschaffen und eine zusätzliche freiwillige Auszeichnung für Einrichtungen der AHV auf Grundlage des Prozentanteils eingesetzter Biozutaten einzuführen.

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Konsens bestand dem Bundesrat zufolge auch für Ausnahmen von Vorschriften der EU-Ökoverordnung und des Folgerechts, die für den AHV-Bereich nicht zielführend sind, sowie für die Ausnahme von Kitas und Schulen von der Kontrollpflicht, soweit in eigenen Küchen selbst gekocht wird. Die Bundesregierung solle mit der Umsetzung dieser Punkte unverzüglich beginnen und mit den Wirtschaftsbeteiligten und Ländern zeitnah die noch offenen Detailfragen klären.

Ausnahmemöglichkeit neu gefasst

Mit dem Änderungsgesetz werden die zahlreichen Bezugnahmen im ÖLG und im ÖkoKennzG an die neue EU-Ökoverordnung sowie die EU-Verordnung über amtliche Kontrollen angepasst beziehungsweise ergänzt. Von der neu gefassten Ausnahmemöglichkeit der EU-Ökoverordnung zur Zertifizierungspflicht, wonach Verkäufer geringfügiger Mengen an Ökoprodukten von der Verpflichtung zur Zertifizierung ihrer Tätigkeit freigestellt werden können, soll auch zukünftig auf nationaler Ebene Gebrauch gemacht werden. Klargestellt wird, dass die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH in den Informationsfluss der zuständigen Behörden einbezogen ist. Die nebenstrafrechtlichen Bestimmungen werden aktualisiert und neu gefasst.

Zentrales Verfahren auch für Kontrollstellen

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme unter anderem, dass analog der Regelung für die Zulassung der Ökokontrollstellen ein zentrales Verfahren für die Benennung und Überwachung von amtlichen Laboratorien für die Ökokontrolle einschließlich des Entzugs der Benennung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im ÖLG verankert wird. Zudem wird eine rechtliche Klarstellung angemahnt, wonach die Länder von der Haftung für Schäden, die aufgrund von Kontrollmaßnahmen der Kontrollstellen verursacht wurden, ganz oder teilweise freigestellt werden. Klargestellt sehen will der Bundesrat auch, dass Kitas und Schulen, die nicht biozertifiziert sind, keine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn sie die Eltern der in der Einrichtung betreuten Kinder darüber informieren, dass die Einrichtung Essen aus Biolebensmitteln zubereitet. Wegfallen soll zur Vereinfachung der Kontrollen nach dem Willen der Länder die Möglichkeit der Biozertifizierung von Komponenten in der AHV.

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