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Bundesrat für mehr Tierschutz bei langen Nutztiertransporten

Der Bundesrat fordert die Regierung auf, sich auf EU-Ebene für einheitliche Tierschutzregeln beim Viehexport in Drittstaaten stark zu machen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat sich für mehr Tierschutz auf langen Nutztiertransporten ausgesprochen. In einer am vergangenen Freitag gefassten Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die gemeinschaftlichen Anforderungen an den Tierschutz in die mit Drittländern abgestimmten Veterinärbescheinigungen aufgenommen werden.

Ferner soll sich der Bund für eine zentrale und allen Behörden zugängliche Datenplattform auf europäischer Ebene einsetzen. Auch auf Bundesebene müsse geprüft werden, wie tierschutzrelevante Hinweise von zuständigen Behörden, Unternehmen und „sonstigen validen Erkenntnisquellen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern“ in Drittländern zentral gesammelt, ausgewertet und den Behörden vor Ort zur Verfügung gestellt werden könnten.

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Die Länder befürworten außerdem die Bereitstellung von tierschutzrelevanten Daten auf den Transportwegen und mehr Kontrollen in Drittländern. Zudem sollte geprüft werden, ob Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben durchgehend bußgeldbewehrt seien; diesbezügliche Lücken müssten gegebenenfalls geschlossen werden.

Nach dem Willen des Bundesrates soll die Bundesregierung außerdem bewerten, ob sich Amtstierärzte, die Tiertransporte in Drittstaaten genehmigen, im Einzelfall strafbar machen können. Mittel- und langfristig besteht nach Ansicht der Länderkammer die Notwendigkeit, auf lange Beförderungen, insbesondere zu Lande und zu Wasser in Drittländer, „weitestgehend“ zu verzichten. Zuchtorganisationen sollten in diesem Zusammenhang prüfen, ob die genetischen Ressourcen nicht durch Samen oder Embryonen versendet werden könnten.

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