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Düngemittelverordnung

Bundesrat für Nitrifikationshemmer in Abluftreinigung

Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, Nitrifikationshemmer in Ablufanlagen zu erlauben.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Einsatz von Nitrifikationshemmern in landwirtschaftlichen Abluftreinigungsanlagen soll erlaubt werden. Die Länderkammer stimmte am vergangenen Freitag der Dritten Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung unter dieser Maßgabe zu.

Nitrifikationshemmstoffe könnten als Alternative zu Laugen und anderen basisch wirkenden Stoffen für eine effektive pH-Regelung in biologisch arbeitenden Abluftreinigungsanlagen Verwendung finden, erklärte die Länderkammer zur Begründung. Nach den bisherigen Erfahrungen seien die eingesetzten Mengen in der Abluftreinigung gering und unterschritten die verwendeten Mengen einer Güllebehandlung mit derartigen Stoffen deutlich.

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Die genaue Dosierung müsse jedoch in einem elektronischen Betriebstagebuch nachvollziehbar dokumentiert werden. Art und Formulierung des eingesetzten Nitrifikationshemmstoffes seien gleichfalls zu dokumentieren. Derzeit werden dem Bundesrat zufolge in etwa 300 Abluftreinigungsanlagen in Deutschland Nitrifikationshemmstoffe eingesetzt. Tierhalter könnten durch den Einsatz von Nitrifikationshemmstoffen als Ersatz für Laugen oder andere Alkalien die Betriebskosten für die Abluftreinigung reduzieren.

Mit der Verordnungsnovelle werden neue zulässige Ausgangsstoffe sowie ein Nitrifikationshemmstoff aufgenommen. Zudem erfolgen Anpassungen mit dem Ziel, den Fremdbestandteil Kunststoff im Anwendungsbereich der Verordnung weiter zu reduzieren.

Keine Mehrheit fand sich in der Länderkammer dagegen für eine Ausschussempfehlung zur Absenkung des Grenzwertes und der Kennzeichnungsschwellen für Perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Im Vorfeld der Bundesratssitzung hatte sich Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens vom Bundeslandwirtschaftsministerium in einem Schreiben an die Staatskanzleien der Länder gegen diese Ausschussempfehlung ausgesprochen und zur Begründung auf eine nicht ausreichende Datengrundlage zum Gehalt von PFAS in verschiedenen Düngemitteln verwiesen. Aus diesem Grund sei eine sichere Beurteilung der Folgen einer Grenzwertverschärfung nicht möglich, weshalb er darum bitte, von der vorgeschlagenen Änderung zunächst Abstand zu nehmen, hatte Aeikens argumentiert.

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