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Entschließung

Bundesrat für Pflicht zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendung

Die Bundesländer halten die freiwilligen Konzepte zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen nicht mehr für ausreichend. Sie fordern den Bund auf, gesetzgeberisch tätig zu werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Mit einer auf Initiative Niedersachsens verabschiedeten Entschließung setzt sich der Bundesrat für eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen ein. Dies hat die Länderkammer in ihrer Plenarsitzung am Freitag den 17. September 2021 beschlossen.

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Die Reduzierung von Lebensmittelabfällen sei eine ethische, ökologische und ökonomische Herausforderung. Deutschland solle die Lebensmittelverluste bis 2030 halbieren, heißt es in der Entschließung. Um den Wert von Lebensmittelressourcen optimal auszuschöpfen, hält der Bundesrat es deshalb für erforderlich, die Wirtschaftsbeteiligten auf allen Herstellungs- und Vertriebsebenen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu verpflichten.

Eine massive Reduzierung der Lebensmittelverschwendung sei ein wirksamer Beitrag zu mehr Klimaschutz, so die Länder. Die derzeit angewandten, auf Freiwilligkeit basierenden Konzepte seien aber nicht ausreichend wirksam, heißt es in der am Freitag beschlossenen Entschließung.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht

Folgende Maßnahmen fordert der Bundesrat:

  1. Prüfung einer Beschränkung der zivil- und strafrechtlichen Haftung bei Spenden von Lebensmitteln sowie die Einführung weiterer steuerlicher Anreize für die Abgabe von noch verzehrbaren Lebensmitteln, deren Mindesthaltbarkeitsdatum bereits (kurzfristig) abgelaufen ist,
  2. Überprüfung der Regelungen zum Mindesthaltbarkeitsdatum auf EU-Ebene - insbesondere mit Blick darauf, ob bei einzelnen Produktgruppen ein Mindesthaltbarkeitsdatum verzichtbar ist,
  3. gezielte Unterstützung von Lebensmitteltafeln und Food-Sharing -Organisationen durch Förderprogramme und Stärkung von technischen Innovationen, die dem Handel Anreiz bieten, Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum näher rückt, zu reduzierten Preisen zu verkaufen,
  4. Unterscheidung der auf EU-Ebene gesetzlich vorgegebenen Vermarktungs- und Qualitätsnormen von freiwilligen Qualitätsstandards, Hinwirken auf einen Verzicht der Wirtschaftsbeteiligten auf solche Standards, die sich auf die bloße Optik der Lebensmittel beziehen,
  5. Aufnahme des Themas Wertschätzung von Lebensmitteln in die Ausbildungs- und Studienordnungen aller im Bereich Lebensmittel und Ernährung tätigen Berufsgruppen, flächendeckende Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte und Angebote der Ernährungs- und Verbraucherbildung im (vor)schulischen und schulischen Bereich,
  6. Berücksichtigung der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung in öffentlichen Ausschreibungen und
  7. Ausarbeitung einer geeigneten Methode zur Quantifizierung der Lebensmittelverschwendung und regelmäßige Berichte über deren Stand.

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