Die Bundesländer sind für eine weiterhin finanziell starke EU-Agrarpolitik (GAP). So sprach sich der Bundesrat am Freitag dafür aus, die GAP künftig „finanziell zumindest im bisherigen Volumen auszustatten“. Dies hatte zuvor der Agrarausschuss ebenfalls so gefordert. Eine deutlich abgeschwächte Formulierung des Umweltausschusses bekam dagegen keine Mehrheit.
Abgelehnt wurde auch dessen Forderung, einen verbindlich festgelegten Anteil der in der GAP zur Verfügung stehenden Mittel für Maßnahmen zur Erreichung der Naturschutz-, Umwelt- und Klimaziele festzulegen. Auf eine Empfehlung des Umweltausschusses geht die Forderung des Bundesrats zurück, eine flächengebundene Tierhaltung über die GAP zu fördern. Sie müsse dazu beitragen, „die Landwirtschaft beim gesellschaftlich gewünschten Umbau der Tierhaltung hin zu umwelt- und tiergerechten Haltungsverfahren zu unterstützen“. Auch zur Reduzierung von Nährstoffüberschüssen und Einträgen von Pflanzenschutzmitteln in die Gewässer müsse die GAP einen Beitrag leisten.
Unterdessen brachte die baden-württembergische Landesregierung erneut Änderungen bei den Direktzahlungen in die Diskussion. In ihren am Dienstag vergangener Woche in einer Sitzung in Brüssel beschlossenen Eckpunkten zum Mehrjährigen EU-Finanzrahmen nach 2020 nennt die grün-schwarze Landesregierung ausdrücklich Großbetriebe und deren „unbestrittene Kostenvorteile“ als Ansatzpunkt für Reformen. Denkbar sei eine Kappung oder Degression der Direktzahlungen „ab einer angemessenen Höhe“. Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt warnte in Dresden vor einer Benachteiligung der ostdeutschen Landwirtschaft.
Bekenntnis zum bisherigen Fördermodell
Der Bundesrat bekennt sich in seinem Beschluss zum bisherigen Fördermodell der Brüsseler Agrarpolitik mit seinen beiden Säulen und betont dessen einkommensstabilisierende Wirkung auf die landwirtschaftlichen Betriebe. Eine Basisabsicherung für die bäuerlichen Betriebe, „zu denen auch Nebenerwerbs- und Mehrfamilienbetriebe gehören“, hält die Länderkammer für unverzichtbar.
Abgelehnt wurde die Empfehlung des Umweltausschusses, die Kommissionsvorschläge zur Kappung und Degression weiterzuverfolgen. Nach Auffassung der Ländermehrheit sollte die GAP nach 2020 besser darauf ausgerichtet werden, „ihre positiven ökonomischen, ökologischen und sozialen Wirkungen vollumfänglich zu entfalten“. Stärker als bisher müsse die europäische Agrarpolitik die landwirtschaftliche Erzeugung mit öffentlichen Gütern verbinden. Genannt werden der Erhalt von Kulturlandschaften, der Schutz von Natur, Klima, Umwelt und Biodiversität sowie die Anforderungen an das Tierwohl.