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Bundesrat könnte Gesetz zum Schlachtverbot trächtiger Tiere stoppen

Die Bundesländer wollen das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Verbot des Schlachtens trächtiger Tiere so nicht durch gehen lassen. Der Agrarausschuss des Bundesrates will die Ausnahmen, die dort für Schafe und Ziegen gemacht wurden, streichen. Auch beim Hochwasserschutzgesetz gibt es ein Veto.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesländer wollen das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Verbot des Schlachtens trächtiger Tiere so nicht durch gehen lassen. Der Agrarausschuss des Bundesrates will die Ausnahmen, die dort für Schafe und Ziegen gemacht wurden, streichen. Auch beim Hochwasserschutzgesetz gibt es ein Veto.


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Der Bundesrat könnte am Freitag das Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften aufhalten und den Vermittlungsausschuss anrufen. Das zumindest empfiehlt der Agrarausschuss des Bundesrates dem Plenum. Grund sind auch die Regelungen, die die große Koalition darin für das Schlachtverbot für trächtige Tiere gemacht hat. Die Länder sind damit nicht einverstanden, dass es bisher eine Ausnahme von dem Verbot für Schafe und Ziegen gibt.


„Tierschutzfachlich und -rechtlich kommen Ausnahmen vom Schlachtverbot allenfalls in Betracht, wenn sie im Falle von Tierseuchenausbrüchen aufgrund der Situation vor Ort als Einzelfallentscheidung durch den Amtstierarzt oder die Amtstierärztin angeordnet werden“, heißt es in einer Entschließung des Agrarausschusses. Die im Gesetz festgelegten Ausnahmetatbestände für Schafe und Ziegen hält der Agrarausschuss für zu „weitreichend und unbestimmt“. Eigentlich sollte das Verbot zwei Monate nach Verkündung im Gesetzesblatt in Kraft treten und ab Herbst 2017 gelten. Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses könnte sich das nun verzögern.


Meyer gegen Ausnahmen für Schafe und Ziegen


Niedersachsens Agrarminister Christian Meyer (Grüne) kritisierte, dass der Gesetzestext Ausnahmen für trächtige Rinder definiere und zudem Ziegen und Schafe gänzlich ausklammere. „Wir wollen ein Schlachtverbot ohne Wenn und Aber für trächtige Rinder, Schafe und Ziegen“, sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung. Er will erreichen, dass das Plenum dem Agrarausschuss des Bundesrates folgt und über den Vermittlungsausschuss nachverhandelt wird. Den Bundestag hatte das Gesetz für ein Schlachtverbot, das vor allem auf Rinder abzielt, Mitte Mai mit den Stimmen von CDU, SPD und Linken passiert.


Unstimmigkeiten auch beim Hochwasserschutzgesetz


Auch zum Hochwasserschutzgesetz II könnte der Bundesrat am Freitag den Vermittlungsausschuss anrufen. Das empfiehlt der Umweltausschuss des Bundesrates der Länderkammer. Als Grund gibt er die im Gesetz vorgesehene neue Gebietskategorie der „Hochwasserentstehungsgebiete“ an. Eine Mehrheit der Länder hielte diese „für nicht zweckdienlich“. Außerdem sende die Regelung „ein falsches Signal“ und wecke „nicht einlösbare Erwartungen“ an den Schutz vor Hochwassergefahren.


Vorletzte Sitzung des Bundesrates in derzeitiger Zusammensetzung


Der Bundesrat tagt am Freitag zum vorletzten Mal vor der Sommer- und Wahlkampfpause. Danach geht es in der Länderkammer erst im November nach der neuen Regierungsbildung im Bund weiter. Dann wird auch der Bundesrat neu zusammengesetzt sein, da bis dahin auch die aktuell noch ausstehenden Regierungsbildungen in Schleswig-Holstein und NRW abgeschlossen sein werden.

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