Mecklenburg-Vorpommern hat wie angekündigt einen Entschließungsantrag zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform in den Bundesrat eingebracht. Danach soll die Länderkammer die ablehnende Haltung der Bundesregierung gegen eine Degression und Kappung der Direktzahlungen bekräftigen. Gleichzeitig sollen die im Gegenzug zu gewährenden Zuzahlungen für die ersten Hektare 5 % der nationalen Obergrenze nicht übersteigen und für die ersten 46 ha gewährt werden.
Laut Entschließungsantrag soll sich der Bundesrat grundsätzlich gegen die Wiedereinführung gekoppelter Zahlungen in Deutschland aussprechen. Die bundesweite Angleichung der Basisprämie soll in vier gleichen Schritten bis 2019 erreicht werden. Die bisherige Gebietskulisse der benachteiligten Gebiete soll bis 2018 erhalten werden.
Die Unterstützung von Junglangwirten innerhalb der Ersten Säule soll dem Antrag der Schweriner Landesregierung zufolge bis zur Obergrenze von 90 ha pro Betrieb gezahlt werden. Die Verteilung der Mittel für die ländliche Entwicklung soll sich an den heutigen Anteilen der Bundesländer orientieren, unvermeidliche Kürzungen sollen linear erfolgen.
Schließlich soll die Bundesregierung aufgefordert werden, auf europäischer Ebene eine eindeutige Klärung der Anrechenbarkeit von Agrarumweltprogrammen und der Förderung des Ökolandbaus bei den Greening-Auflagen zu erreichen. (AgE/ad)