Der Bundesrat hat sich für die von der Europäischen Kommission im Rahmen der Farm-to-Fork-Strategie erwogene verpflichtende Tierwohlkennzeichnung ausgesprochen.
Betrieben, die besonders tiergerechte Haltungsverfahren umsetzten, seien geeignete Förderinstrumente zur Verfügung zu stellen, die längerfristige betriebswirtschaftliche Perspektiven für bauliche Investitionen und den entstehenden Mehraufwand eröffneten, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer zur Farm-to-Fork-Strategie.
Zugleich betonen die Bundesländer, dass die Umsetzung der Strategie auch die Bereitstellung eines ausreichenden Budgets voraussetze. Mehr Leistungen im Umwelt, Ressourcen-, Klima- und Tierwohlbereich erforderten nicht weniger, sondern mehr Mittel. Die Gelder der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) müssten in diesem Zusammenhang zielgerichteter als bisher eingesetzt werden; zugleich seien entsprechende Anreize über die Erste und die Zweite Säule unabdingbar.
Von der Bundesregierung fordern die Länder, sicherzustellen, dass die Strategie in der gesamten Wertschöpfungskette konkret umgesetzt werde. Die Lasten seien innerhalb der Lebensmittelkette ungleich verteilt.
Während für die Agrarwirtschaft sehr detaillierte und ambitionierte Ziele vorgesehen seien, blieben die Nachhaltigkeitsziele in den weiteren Gliedern der Kette eher vage. Nicht nur die Urproduktion, sondern auch Lebensmittelproduktion, -handel, Verbraucher und Gastronomie seien aufgerufen, auf mehr Nachhaltigkeit umzustellen, damit die angestrebten Ziele erreicht werden könnten.
Rohstoffherkunft sichtbar machen
Der Bundesrat betont ferner, dass der auch in Verbindung mit dem Green Deal vorgezeichnete Weg, die EU zum globalen Vorreiter für nachhaltige Produktionsweisen und Lebensmittelketten sowie Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, nur erfolgreich sein könne, wenn er nicht durch Importe aus Drittländern unterlaufen werde, in denen geringere Produkt- und Erzeugungsstandards gelten würden.
Um fairen Wettbewerb zu garantieren, müsse die konsequente Berücksichtigung und Kontrolle des Pflanzenschutzmittel-, Antibiotika- und Düngemitteleinsatzes im Rahmen des internationalen Agrarhandels mit dem Binnenmarkt und bei internationalen Handelsverträgen erfolgen, fordern die Länder. Die Bundesregierung müsse daher bei Verhandlungen zu künftigen Freihandelsabkommen und Vereinbarungen der Welthandelsorganisation (WTO) sicherstellen, dass die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie konsequent durchgesetzt und Wettbewerbsverzerrungen verhindert würden.
Flankierend sollte dem Bundesrat zufolge eine verbindliche und nachvollziehbare durchgängige Kennzeichnung der Rohstoffherkünfte von Lebensmitteln aus Drittländern geprüft werden. Zugleich müssten freiwillige Leistungen der Landwirtschaft im Umwelt-, Ressourcen-, Klima- und Tierwohlbereich durch eine klar definierte und möglichst einheitliche Kennzeichnung sichtbar gemacht werden.
Nachfrage entscheidend
Bedenken äußert die Länderkammer hinsichtlich der Folgen der Strategie. Befürchtet wird, dass die Zielvorgaben einen erheblichen Einfluss auf die bestehende Agrarstruktur haben könnten. Die pauschale Verringerung der Betriebsmittel könnte einen Rückgang landwirtschaftlicher Produktionszweige auslösen und sei nur durch ein Angebot an neuen Technologien und einen mit praxisnaher Forschung für nachhaltige Landnutzung verbundenen Wissenstransfer in die Praxis und die Beratung zu erreichen.
Entscheidend für den Erfolg der Farm-to-Fork-Strategie ist nach Ansicht der Länder eine entsprechende Nachfrage der Verbraucher. Das Ziel von 25 % Ökolandbau in der Gemeinschaft übersteige aktuell die Nachfrage nach ökologisch erzeugten Lebensmitteln in vielen Mitgliedstaaten bei weitem.
Ohne entsprechende Nachfragesteigerung drohe bei einem Ausbau des Ökolandbaus Preisdumping und in der Folge eine Schwächung der Bereiche, die eigentlich gestärkt werden sollten. Der Bundesrat ersucht daher die Bundesregierung, alles zu unternehmen, um eine gleichlaufende Entwicklung der Erzeugung, der Verarbeitung und des Absatzes von Ökolebensmitteln sicherzustellen.