Auch im nächsten Jahr werden in Deutschland 6 % der Direktzahlungsmittel in die Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) umgeschichtet. Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag der bereits vom Bundestag beschlossenen Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes zugestimmt.
Die EU-Kommission ermöglicht in ihrer Übergangsverordnung für 2021 den Mitgliedstaaten eine Umschichtung von bis zu 15 %. Das Bundeslandwirtschafts- und das Bundesumweltministerium hatten sich in der Ressortabstimmung darauf verständigt, den bereits in diesem geltenden Satz von 6 % im kommenden Jahr beizubehalten. Auf diese Weise sei es möglich, die bereits bisher aus Umschichtungsmitteln finanzierten Maßnahmen durchzufinanzieren und zusätzlich mit diesen Mitteln Neuverpflichtungen einzugehen.
Für die neue Förderperiode stellt der Beschluss keine Vorfestlegung dar. In der jetzt zu Ende gehenden Förderperiode hatten sich Bund und Länder zunächst auf eine Umschichtung von 4,5 % verständigt.