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Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Finale Entscheidung

Bundesrat stimmt Reformpaket der Agrarzahlungen ab 2023 zu

Die neuen Agrarprämien ab 2023 sind für Deutschland beschlossen. Der Bundesrat gibt der Reform mit Änderungen seine Zustimmung. Für eine höhere Prämie für weite Fruchtfolgen hat es nicht gereicht.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Länder haben am Freitag im Bundesrat dem Verordnungspaket zur Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland zugestimmt. Damit sind die Bedingungen für den Erhalt von Agrarzahlungen ab 2023 festgezurrt. Deutschland schafft es damit, seine Regeln bis Ende des Jahres in Brüssel zur Genehmigung vorzulegen.

Für die Landwirtschaft bedeutet dies, dass die lange von Bund und Ländern ausgehandelten Bedingungen und die Prämienhöhen für Basisprämie, Ökoregelungen und Agrarumweltmaßnahmen aus der zweiten Säule nun kommen.

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Prämien für Ökoregelungen werden nicht mehr erhöht

Damit fällt die Basisprämie ab 2023 auf rund 150 – 160 €/ha. Auch der Prämienkatalog für die Ökoregelungen, mit denen die Landwirte die Basisprämie aufstocken können sollen, hat das Votum der Länder bekommen. An den einzelnen Prämienhöhen hat es keine Änderungen mehr gegeben.

Anders als erwartet hat die Erhöhung der Prämie für die Ökoregelung zur Fruchtfolge, die fünf Hauptfruchtarten inklusive Leguminose umfasst, keine Mehrheit der Länder erhalten. Damit bleibt die Prämie bei den vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) angesetzten 30 €/ha. Dem Antrag diese auf 60 €/ha zu erhöhen, stimmte nur eine Minderheit der Länder zu.

4 % der Ackerfläche als Brache mit Selbstbegrünung

Grundvoraussetzung für den Erhalt der Basisprämie wird ab 2023 das Vorhalten von 4 % der Ackerfläche als nichtproduktiven Fläche. Diese Flächen müssen die Betriebe stilllegen und "der Selbstbegrünung" überlassen. Eine Begrünung über eine Aussaat schlossen die Länder im Bundesrat in der Mehrheit aus. Bei den 4 % können Landschaftselemente angerechnet werden. Darüber hinaus dürfen Landwirte auch künftig kein umweltsensibles Dauergrünland umbrechen. Ausgenommen sind Landwirte, deren Betriebsfläche zu mehr als 75 % aus Dauergrünland besteht oder zur Produktion von Ackerfutter dient.

Ausnahmen von 3-Meter Gewässerabstand möglich

Außerdem müssen Landwirte für den Erhalt der Basisprämie entlang von Gewässern künftig einen 3 Meter breiten Pufferstreifen anlegen, auf denen sie keine Pflanzenschutz- oder Düngemittel ausbringen dürfen. Die von einigen Ländern geforderte Erhöhung des Streifens auf 5 Meter hat keine Mehrheit im Bundesrat erhalten. Möglich machte der Bundesrat am Freitag allerdings, dass Länder in Gebieten, in denen die landwirtschaftlichen Flächen in einem erheblichen Umfang von Ent- und Bewässerungsgräben durchzogen sind, Ausnahmen von der 3-Meterbreite erteilen und die Breite auch verringern können.

Weidegang keine Pflicht für Muttertierprämie

Eine Zustimmung des Bundesrates gab es auch für die neuen Weidetierprämien für Mutterkühe, Schafe und Ziegen. Pro Mutterkuh wird es 2023 damit 78 €, für Mutterschafe und -ziegen pro Tier gut 35 € geben. In ihren Änderungen haben die Bundesländer am Freitag im Bundesrat verfügt, dass für die Prämienzahlung der Weidegang nicht zur Pflicht wird. Damit soll der Prüf- und Bürokratieaufwand in Grenzen gehalten werden, heißt es zur Begründung.

Teil des Reformpaketes ist außerdem die Junglandwirteförderung. Diese wird auf ca. 115 €/ha für maximal 120 ha für Landwirte unter 40 Jahren erhöht.

Länder fordern Angebote für Grünland- und Ökobetriebe

Auch wenn dies nun die finale Entscheidung des Bundesrates über die GAP-Verordnungen war, sind dennoch weitere Änderungen möglich. In einer Entschließung, der sich die Mehrheit der Bundesländer anschloss, fordern die Länder die neue Bundesregierung auf, zum Beispiel die Öko-Regelungen noch zu verändern. Diese müssten so ausgestaltet werden, „dass eine flächendeckende Teilnahme aller Landwirte erzielt wird“, heißt es darin. Damit zielen die Länder auf die niedrigen Prämienhöhen für die Ökoregelungen ab. Konkret bitten die Bundesländer um bessere Angebote für milchviehhaltende Grünlandbetriebe sowie für Ökobetriebe. Ökobetriebe sollten künftig Fördermaßnahmen der Zweiten Säule mit Öko-Regelungen der Ersten Säule kombinieren können, um keine Prämiennachteile zu erleiden, fordern die Länder.

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