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Bundesrat überweist Gentechnik-Anträge in die Ausschüsse

Wie erwartet hat der Bundesrat am vergangenen Freitag mehrere Anträge zum Anbau gentechnisch veränderter (GV) Pflanzen in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Bayern, Mecklenburg-Vorpommern sowie das Dreier-Bündnis Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und NRW hatten regionale Verbote des Gentechnikanbaus gefordert.

Lesezeit: 3 Minuten

Wie erwartet hat der Bundesrat am vergangenen Freitag mehrere Anträge zum Anbau gentechnisch veränderter (GV) Pflanzen in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der EU-Ausschuss, mitberatend sind der Agrar- und der Umweltausschuss.


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Der bayerische Antrag zielt darauf ab, dass die Länder selbst über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen entscheiden könnten. Mit einer Entschließung möchte das Land die Bundesregierung auffordern, für ein entsprechendes Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten einzutreten. Zur Begründung führt Bayern aus, dass der Anbau von GV-Pflanzen nicht vereinbar mit einer kleinteiligen Agrarstruktur sei. Er könne dort beispielsweise den konventionellen Anbau, den Ökolandbau und die Imkerei schädigen und so die Lebensqualität beeinträchtigen.


In einem gemeinsamen Vorschlag fordern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen unterdessen eine für die Mitgliedstaaten rechtssichere Möglichkeit, den Anbau einer EU-weit zugelassenen Pflanze innerhalb ihres Hoheitsgebietes untersagen zu können. Kritisch sehen die drei Länder den gegenwärtig auf EU-Ebene diskutierten Vorschlag, wonach der die Mitgliedstaaten im Rahmen einer Opt-out-Regelung als Voraussetzung für ein nationales Anbauverbot das jeweilige antragstellende Unternehmen konsultieren sollen. Ansprechpartner der Mitgliedstaaten solle nur die EU-Kommission sein, heißt es in dem Länderantrag.


Schließlich zielt ein Antrag Mecklenburg-Vorpommerns auf ein generelles Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen auf europäischer Ebene ab. Sollte dies nicht durchzusetzen sein, müssten zumindest auf nationaler Ebene die Voraussetzungen dafür geschaffen werden.


Bleser gegen generelles Verbot


Nach den Worten von Agrar-Staatssekretär Peter Bleser würde eine mögliche Opt-out-Regelung auf Einzelfallentscheidungen beruhen. Allgemeine Vorratsbeschlüsse, mit denen ein Anbau von GV-Pflanzen generell verboten oder eingeschränkt würde, werde es nicht geben, stellte Bleser in der Länderkammer klar.


Seinen Angaben zufolge wird es in diesem Jahr unter keinen Umständen mehr zu einem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen kommen, selbst wenn die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Anbauzulassung des 1507-Maises in Kürze in Kraft setzen werde. In diesem Fall müsste zum einen der Überwachungsplan für den Anbau noch angepasst werden. Zum anderen liege die notwendige Sortenzulassung noch nicht vor.


Keine Chance räumt der Staatssekretär der Forderung von Mecklenburg-Vorpommern nach einem europaweiten Anbauverbot ein. Dieser Vorschlag bevormunde die Mitgliedstaaten, die Gentechnik im Pflanzenbau einsetzten, und wäre laut Bleser nach den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) angreifbar. Er berge daher erhebliche Anlastungsrisiken und habe in Brüssel keine Chance auf Durchsetzung.

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