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Bundesrat unterstützt höhere Umschichtung in die Zweite Säule

Der Bundesrat hat für eine Anhebung der Umschichtung auf 6 % der Direktzahlungen hin zur 2. Säule, dem ländlichen Raum, zugestimmt. Umweltschützer hatten einen deutlich höheren Wert gefordert.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Umschichtung der Gelder aus der Ersten in die Zweite Säule von 4,5 % auf 6,0 % im kommenden Jahr. Die Forderung des Umweltausschusses nach einer noch höheren Umschichtung fand hingegen keine Mehrheit.

Die Länderkammer unterstützte am vergangenen Freitag die Empfehlung des Agrarausschusses, der sich für eine Anhebung der Umschichtung gemäß dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgesprochen hatte. Der Umweltausschuss hatte zu der Novellierung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes eine Anhebung der Umschichtungsrate auf 8,5 % empfohlen.

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Zuvor hatten verschiedene Öko- und Umweltverbände die Bundesländer dazu aufgerufen, sich für den Vorschlag des Umweltausschusses starkzumachen. Nach Auffassung dieser Verbände muss angesichts der krisenhaften Situation in der Landwirtschaft jede Gelegenheit genutzt werden, mit vorhandenen Steuermitteln effektiver die Bauernhöfe zu honorieren, die sich besonders für den Natur-, Umwelt-, Tier-, und Klimaschutz engagieren.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte seinerseits auf die Beibehaltung der geltenden Umschichtung gepocht, da eine zusätzliche Schwächung der Ersten Säule zu Lasten der Landwirte gehe. Der Umweltausschuss der Länderkammer konnte sich allerdings mit seinem Vorstoß für gekoppelte Beihilfen zur Unterstützung der Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen durchsetzen. Der Bundesrat stellte sich hinter die Forderung einer fakultativ gekoppelten Stützung in Höhe von 0,75 % der für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzten nationalen Obergrenze. Als Zielwert würden 30 Euro je beilhilfefähigem Mutterschaf oder -ziege angestrebt, heißt es in der betreffenden Empfehlung.

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