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Bundesrat verabschiedet neues Arzneimittelgesetz

Der Bundesrat hat heute dem 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) zugestimmt. Damit kann die zentrale Antibiotika-Datenbank an den Start gehen. Die Tierhalter werden nun genau überwacht, wieviel Antibiotika sie geben und bekommen bei Überschreitungen behördliche Anweisungen. Der Einsatz wird gläsern.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Bundesrat hat am Freitag dem 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) zugestimmt. Bundesagrarministerin Ilse Aigner begrüßte die Entscheidung des Bundesrates: „Das Gesetz ist ein großer Fortschritt für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Indem wir den Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung gezielt minimieren, machen wir in Deutschland einen entscheidenden Schritt zur Eindämmung der Antibiotikaresistenzen.“

 

Der Gesetzentwurf war über Monate zwischen Bund und Ländern verhandelt worden. „Das Vermittlungsverfahren war intensiv, über Strecken kontrovers, jedoch auf allen Seiten auch von einem erkennbaren Willen zur Einigung geprägt. Wir haben es geschafft, uns auf einen guten Kompromiss zu verständigen“, so Aigner.

 

Ziel der 16. AMG Novelle ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung zu minimieren, den Tierhaltern zu ermöglichen, den Einsatz von Antibiotika in ihren Betrieben besser zu überprüfen und wo notwendig zu reduzieren, und der Tierarzneimittelüberwachung der Länder mehr Kontrollbefugnisse zu geben, erklärte die CSU-Politikerin im Anschluss.


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Neu: Zentrale Datenbank und durchgehende Kontrolle


Im Einzelnen wird ein System zur Messung von Behandlungshäufigkeiten von Antibiotika im Betrieb und einem bundesweiten Vergleich der Ergebnisse eingeführt, an das sich Prüf- und Handlungsverpflichtung der Tierhalter anschließen, die eine Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes zum Ziel haben. Tierhalter können anhand der bundesweiten Kennzahlen vergleichen, wie häufig in anderen Betrieben therapiert wird und wie ihre betriebsindividuelle Situation zu beurteilen ist.

 

Die zuständigen Überwachungsbehörden erhalten Kenntnis über Betriebe, bei denen Überwachungsmaßnahmen zu prüfen sind, und Anordnungsbefugnisse, die sich auch auf die Art und Weise der Tierhaltung beziehen können. Ziel ist Transparenz in der Tierhaltung, indem durch den Vergleich der Behandlungshäufigkeiten intensiv und permanent die betrieblichen Ursachen des Einsatzes von Antibiotika ermittelt werden und kontinuierlich an Verbesserungen gearbeitet wird. Das Konzept soll da ansetzen, wo Antibiotika eingesetzt werden, in den einzelnen Betrieben vor Ort, so Aigner.


Aigner hofft auf Verständnis der Tierhalter


Für die Berechnung der Häufigkeit des Antibiotikaeinsatzes ist eine Reihe von Angaben des Tierhalters erforderlich. Die Regelungen des Gesetzes sind so gestaltet, dass Doppelmeldungen unterbleiben und der Tierhalter auch Dritte mit den Meldungen beauftragen kann. Das Antibiotika-Minimierungskonzept der 16. AMG-Novelle nimmt die Tierhalter in die Pflicht, bietet ihnen laut der Ministerin aber auch die Möglichkeit, ihrer Eigenverantwortung als Lebensmittelunternehmer besser nachkommen zu können.

 

„Ich erhoffe mir, dass die Tierhalter die neuen Regelungen auch als Chance zur Optimierung ihrer Tierhaltung begreifen und akzeptieren können“, sagte Aigner. Die Regelungen des Gesetzes sind so gestaltet, dass der Verwaltungsaufwand für Tierhalter so gering ist wie möglich.

 

Da die Resistenzen von gefährlichen Krankheitserregern gegen Antibiotika zunehmen, müsse der Einsatz von Antibiotika dringend gesenkt werden – in der Tierhaltung wie in der Humanmedizin. „Mit der AMG-Novelle kann die Menge der eingesetzten Antibiotika in der Tierhaltung innerhalb weniger Jahre deutlich reduziert werden. Das Gesetz wird seine Wirkung nicht verfehlen“, ist die Ministerin zuversichtlich.


DBV: Vollständiger Verzicht ist unrealistisch!


Der Bauernverband kritisierte, dass das Ergebnis der Verhandlungen zum Arzneimittelgesetz viele Mängel aufweise. „Wir haben immer wieder auf die kritischen Punkte hingewiesen“, so Generalsekretär Dr. Helmut Born. Die Novelle ziele auf einen vollständigen Verzicht von Antibiotika in der Tierhaltung, was unrealistisch sei. „Tiere können genauso wie Menschen erkranken und haben ein Recht auf eine angemessene Behandlung“, betonte Born.


Auch seien die Sanktionen, die trotz eines insgesamt verbesserten Antibiotika-Einsatzes, auf die Landwirte zu kommen könnten, nicht tragbar. Die Drohung, die Tierhaltung bis zu drei Jahre untersagen zu können, werde vom DBV als völlig überzogen empfunden.



Zudem darf, wenn das Ziel des Arzneimittelgesetzes erreicht werden soll, nicht allein die landwirtschaftliche Nutztierhaltung im Mittelpunkt stehen. „Defizite im Humanbereich und in der Heimtierhaltung sind ein großes Problem und müssen ebenso stringent angegangen werden“, forderte Born. (ad)


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