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Bundesrat will mehr Tierschutz beim Schlachten

Nach mehr als 30 Änderungen hat der Bundesrat der Tierschutz-Schlachtverordnung der Bundesregierung zugestimmt. Die Änderungen zielen insbesondere darauf ab, die bisherigen nationalen Tierschutzstandards beizubehalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach mehr als 30 Änderungen hat der Bundesrat der Tierschutz-Schlachtverordnungder Bundesregierung zugestimmt. Die Änderungen zielen insbesondere darauf ab, die bisherigen nationalen Tierschutzstandards beizubehalten. Allerdings drängt die Länderkammer auf weitere Verbesserungen, unter anderen bei der Schlachtung von Farmwild und Gatterwild, bei Vorgaben für Elektrotreibgeräte sowie Kriterien zur Anpassung der verschiedenen Betäubungsverfahren an den wissenschaftlichen Kenntnisstand.


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Ferner soll die Bundesregierung sicherstellen, dass alle bislang für Hausschlachtungen geltenden nationalen Tierschutz-Standards, soweit diese über EU-Recht hinausgehen, in die nationale Verordnung übernommen werden. Vorantreiben müsse die Regierung auch die Entwicklung verlässlicher automatisierter Verfahren zur Überprüfung des Erfolgs von Betäubung und Entblutung. Der Bundesrat will hierzu prüfen lassen, ob eine Videoüberwachung von Betäubung und Tötung der Tiere möglich ist.


Viel mehr Statistik notwendig


Darüber hinaus plädieren die Länder für eine Verpflichtung, Angaben über Häufigkeit, Art, Umfang und Ergebnis der durchgeführten tierschutzrechtlichen Kontrollen zu erheben, um Zuverlässigkeit der Betäubungs- und Schlachtverfahren abzubilden, sowie für eine regelmäßige Überprüfung aller technischen Gerätschaften zur Betäubung und Schlachtung von Tieren durch eine unabhängige Prüfstelle. Für die Lebendtier- und Fleischuntersuchung seien tierbezogene Indikatoren zu entwickeln, die Rückschlüsse über die Haltungs- und Transportbedingungen der Tiere zuließen.


Schließlich gelte es, die Fehlbetäubungsraten bei Tierschlachtungen in allen Schlachtbetrieben statistisch zu erfassen und die Forschung für eine zuverlässige, stressfreie Schlachtung mit geringeren Fehlerquoten, beispielsweise bei der Betäubung durch Kohlendioxid und der Schlachtung durch Bolzenschussgeräte, zu intensivieren.


Fleischindustrie legt Leitfaden vor


Der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) hat unterdessen umfassende Leitfäden zum Umgang mit lebenden Tieren in den Unternehmen der Fleischwirtschaft vorgelegt. Damit verfügt die Branche erstmals über eine detaillierte Beschreibung bewährter Verfahrensweisen für eine tierschutzgerechte Schlachtung der Tierarten Rind und Schwein. Sie umfasst sämtliche Tierschutzanforderungen für alle existierenden Betriebsausstattungen von der Anlieferung der Tiere bis hin zur Kontrolle des Todeseintritts. Ziel ist es nach VDF-Angaben, den Betrieben eine einheitliche Grundlage und Hilfestellung bei der Umsetzung der Tierschutzstandards sowie Unterstützung bei der Erstellung der betriebsindividuellen Standardarbeitsanweisungen an die Hand zu geben. (AgE)

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