News

Bundesrat winkt Agrardiesel- und Erdgasermäßigung durch

Für komprimiertes Erdgas (CNG), verflüssigtes Erdgas (LNG) und Flüssiggas (LPG) gelten die derzeitigen steuerlichen Vergünstigungen über 2018 hinaus. Außerdem wird die ermäßigte Agrardieselbesteuerung verlängert. Ab 2024 ist eine Abschmelzung vorgesehen. Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden.

Lesezeit: 1 Minuten

Für komprimiertes Erdgas (CNG), verflüssigtes Erdgas (LNG) und Flüssiggas (LPG) gelten die derzeitigen steuerlichen Vergünstigungen über 2018 hinaus. Außerdem wird die ermäßigte Agrardieselbesteuerung verlängert. Ab 2024 ist eine Abschmelzung vorgesehen. Das hat der Bundesrat am Freitag entschieden.


Die Begünstigung für Flüssiggas soll dagegen nur bis Ende 2022 fortgeführt und wie beim Erdgas sukzessive verringert werden. Im Bereich des Agrardiesels soll die festgelegte Steuerentlastung so lange gelten, bis die Freistellungsanzeige der EU-Kommission dazu ausläuft, was das Bundesfinanzministerium gesondert bekanntgeben müsste.


Die Besteuerung von Diesel sowie die Rückvergütung von Agrardiesel werden in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU unterschiedlich geregelt und müssen von der Brüsseler Kommission beihilferechtlich jeweils genehmigt werden. Die bisher notwendigen Notifizierungen bei der Kommission können mit der künftigen Regelung entfallen.