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Mehr Geld in ländliche Entwicklung

Bundesratsumweltausschuss für Umschichtung von 8,5 %

Die Bundesregierung will auch im nächsten Jahr 6 % der Direktzahlungen in die 2. Säule verschieben. Die Bundesländer wollen 8,5 %.

Lesezeit: 2 Minuten

Kein einheitliches Bild haben die Ausschussberatungen im Bundesrat zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes ergeben. Während ein gemeinsamer Antrag von Hessen und Sachsen-Anhalt, die Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule 2021 auf 8,5 % anzuheben, vergangene Woche im Agrarausschuss keine Mehrheit fand, stimmte der Umweltausschuss einem gleichlautenden Antrag mit deutlicher Mehrheit zu.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes sieht vor, den in diesem Jahr geltenden Umschichtungssatz von 6 % auch im nächsten Jahr anzuwenden. Das EU-Recht ermöglicht einen Satz von bis zu 15 %.

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In der vergangenen Förderperiode galten in Deutschland 4,5 %. In der Übergangsperiode kann der Satz in jedem Jahr neu festgelegt werden. Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach am 3. Juli zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen.

Zustimmung fand im Umweltausschuss neben der höheren Umschichtung ein Antrag von Thüringen, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, gekoppelte Prämien für die Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen einzuführen. Genannt wird eine Prämie für Mutterschafe und Mutterziegen von 30 Euro je Tier, die 2021 ausgezahlt werden soll.

Wettbewerbsverzerrung abbauen

Eine ähnliche Forderung hatte der Bundesrat bereits 2019 in seiner Stellungnahme zur damaligen Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes erhoben. Die Bundesregierung war dem in ihrer Gegenäußerung nicht gefolgt.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Einführung gekoppelter Prämien bislang stets mit dem Hinweis auf die Brüsseler Verhandlungen abgelehnt. Der Abbau von wettbewerbsverzerrenden gekoppelten Zahlungen in den Mitgliedstaaten zählt mit zu den wichtigsten deutschen Verhandlungszielen bei der anstehenden Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Derzeit liegt die maximal mögliche gekoppelte Produktionsbeihilfe je EU-Mitgliedstaat anteilig an den gesamten Direktzahlungen bei 13 % und zusätzlichen 2 % speziell für die Kopplung von Eiweißpflanzen. Die Kommission hatte 2018 in ihren GAP-Vorschlägen eine Reduzierung auf 10 % angeregt; die 2 % Eiweißpflanzenkopplung sollte unverändert bleiben. Mehrere Mitgliedstaaten drängen dagegen auf eine deutliche Ausweitung der Kopplung.

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