Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Wolf Maisernte Gülle und Wirtschaftsdünger

AfD Anfrage

Bundesregierung bekräftigt Ablehnung einer Zuckersteuer

Wo ist der Beweis, dass eine Steuer die Verwendung von Zucker eindämmt? Die Bundesregierung zweifelt jedenfalls und setzt eher darauf, Zucker in Lebensmitteln generell langsam zu reduzieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Derzeit gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege dafür, dass durch die Einführung einer Zuckersteuer auf bestimmte Lebensmittel die Zucker- oder Gesamtenergieaufnahme der Bevölkerung langfristig reduziert wird. Auch sei bislang nicht nachgewiesen worden, dass die Einführung einer Zuckersteuer das Auftreten von Übergewicht und Adipositas sowie ernährungsmitbedingten Erkrankungen verringere, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Eine Zuckersteuer auf ausgewählte Produkte vernachlässige zudem mögliche Substitutionseffekte und Ausweichreaktionen. Eine schrittweise Reduktion der Zuckergehalte in bestimmten Lebensmitteln, wie sie im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten (NRI) umgesetzt werden solle, ermögliche es hingegen Verbrauchern, sich langsam und nachhaltig an einen weniger süßen Geschmack zu gewöhnen, so die Bundesregierung weiter. So könnten Ausweich- oder Substitutionseffekte vermieden und die Verbraucherakzeptanz für weniger süße Produkte langfristig erhöht werden.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Grundsätzlich stellt die Bundesregierung fest, Ziel ihrer Politik sei der mündige Verbraucher, wobei der Verbraucherpolitik ein differenziertes Verbraucherbild zugrunde liege. Sie unterstütze die Verbraucher in ihrer konkreten Lebenssituation dabei, sich eigenverantwortlich zu entscheiden. Durch verhaltenspräventive Maßnahmen werde die Verbraucherkompetenz gestärkt.

Die Bundesregierung hat dabei laut eigenen Angaben vor allem die Zielgruppen im Blick, die besonders schutzbedürftig sind, von den ersten 1 000 Tagen im Leben eines Menschen bis ins hohe Alter, so etwa Säuglinge und Kleinkinder sowie Seniorinnen und Senioren.

Noch Forschungsbedarf

In einer weiteren Antwort auf eine AfD-Anfrage erklärt die Bundesregierung, dass der Einsatz von Süßungsmitteln eine Möglichkeit sein könne, die Zucker- und somit auch Gesamtenergiezufuhr kurzfristig zu verringern. Die technologische Machbarkeit müsse im Einzelfall geprüft werden, da Zucker teilweise nicht nur die Funktion als Süßungsmittel erfülle, sondern auch für typische Produkteigenschaften - zum Beispiel Konsistenz eines Produkts - verantwortlich sein könne.

Speziell bei Kindern besteht nach Darstellung der Bundesregierung noch Forschungsbedarf, ob der Ersatz von Zucker durch Süßungsmittel bei Erhalt der Gesamtsüße sinnvoll ist und langfristig zu einer Senkung der Zucker- beziehungsweise Energiezufuhr beiträgt. Kinder könnten sich an einen hohen Süßgeschmack gewöhnen und so Präferenzen für ähnlich süße Lebensmittel entwickeln. Daher könnten Kinder, die an eine geringere Süße gewohnt seien, auch langfristig weniger zuckerärmere Lebensmittel bevorzugen und verzehren.

Die Redaktion empfiehlt

top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuellen Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.