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EU-Agrarreform

Bundesregierung bekräftigt Ablehnung von verpflichtender Degression und Kappung

Aus Berlin kommt zwar weiterhin ein klares Nein zu den von der EU-Kommission vorgeschlagenen Prämienkürzungen ab einer gewissen Summe pro Betrieb bis hin zu einer Obergrenze, sollte das Pflicht für alle sein. Bei einer freiwilligen Regelung könne man aber über ein mögliches Abschmelzen der Direktzahlungen reden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung lehnt die von der EU-Kommission vorgeschlagene verpflichtende Kappung und Degression der Direktzahlungen zwar weiter ab, schließt die Degression im Falle einer freiwilligen Regelung aber nicht völlig aus. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke bekräftigt die Regierung ihren Standpunkt, wonach eine eventuelle Kappung oder Degression sowie die Berücksichtigung von Arbeitskräften für die Mitgliedstaaten optional seien und die Mittel im jeweiligen Mitgliedsstaat verbleiben sollten.

Die Regierung setzt sich ferner dafür ein, dass die Zahlungen im Rahmen der „Öko-Regelungen“ von einer eventuellen Degression und Kappung ausgenommen werden. Angesichts der Kostenvorteile größerer Betriebe ist der Bund allerdings der Auffassung, dass bei einer fakultativen Regelung im Rahmen der nationalen Umsetzung eine Degression geprüft werden sollte.

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In Bezug auf die Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bleibt die Bundesregierung bei ihrem Nein für gekoppelte Zahlungen. Sie sieht diese als wettbewerbsverzerrende Maßnahme an, die insbesondere bei Ackerkulturen in anderen EU-Mitgliedsländern deutlich zurückgenommen werden sollte. Auch der Einsatz gekoppelter Zahlungen zur Unterstützung der Weidetierhaltung wird weiterhin abgelehnt.

Das landwirtschaftliche Risikomanagement sollte nach Auffassung der Bundesregierung vor allem eine Sache der Privatwirtschaft bleiben. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf den aus ihrer Sicht ausreichenden Instrumentenkasten der Europäischen Union und der Mitgliedsländer mit Markt- und Krisenmaßnahmen. Eine staatliche Förderung von Versicherungslösungen - wie in anderen Mitgliedsstaaten praktiziert -, wird hingegen zumindest für die laufende Förderperiode ausgeschlossen.

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