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Bundesregierung bekräftigt Position zur Mehrwertsteuerpauschalierung

Die Bundesregierung bleibt dabei: Die deutsche Regelung zur Mehrwertpauschalierung in der Landwirtschaft ist korrekt. Die EU-Kommission sieht das anders und will Deutschland verklagen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung hat ihre Position zur Rechtmäßigkeit der geltenden Regelung zur Mehrwertpauschalierung in der Landwirtschaft nochmals bekräftigt. Die nationale Rechtslage sei mit dem Unionsrecht vereinbar, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion.

Im anstehenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) plant Berlin, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Weiterer Handlungsbedarf werde derzeit nicht gesehen.

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Nicht beantworten wollte die Bundesregierung die Frage nach den möglichen Folgen einer Niederlage vor dem EuGH für die Landwirte. Vor genau diesen warnte derweil die FDP-Bundestagsfraktion. Agrarsprecher Dr. Gero Hocker forderte, statt einer „trotzigen Blockadehaltung“ auf konstruktive Vorschläge zu setzen, um der Branche eine rechtssichere Lösung zu gewährleisten. Die Bundesregierung steuere „sehenden Auges“ auf ein Vertragsverletzungsverfahren zu und riskiere damit, dass die Pauschalregelung als unerlaubte Beihilfe gewertet werde.

Laut Hocker würden sich die resultierenden Rückzahlungsforderungen der EU auf rund 2 Mrd Euro jährlich belaufen, die dann von vielen landwirtschaftlichen Betrieben aufgebracht werden müssten. Wie bei der Düngeverordnung trage die Bundesregierung „ihre Machtkämpfe mit der EU auf dem Rücken der Landwirte aus“, kritisierte der FDP-Abgeordnete.

Die Europäische Kommission hatte Ende Juli angekündigt, Deutschland wegen Nichtanwendung der EU‑Mehrwertsteuerregelung für Landwirte vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen, nachdem Berlin auf die erste Verwarnung im Vorjahr aus Sicht der Brüsseler Behörde nicht entsprechend reagiert hatte. Nach Ansicht der Kommission ist die von der EU zugelassene Ausnahmeregelung vor allem für Kleinbetriebe gedacht, bei denen die Anwendung der normalen Mehrwertsteuervorschriften administrative Schwierigkeiten zur Folge haben könnte.

Moniert wird von ihr, dass Deutschland die Pauschalregelung jedoch standardmäßig auf alle landwirtschaftliche Betriebe anwende, obwohl solche Schwierigkeiten bei großen landwirtschaftlichen Unternehmen nicht gegeben seien. Dies führe zu Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt.

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