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Agrarreform

Bundesregierung erwartet GAP-Übergangsregelung

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Verhandlungen über die Agrarreform voraussichtlich erst 2020 abgeschlossen sein werden. Ein Transfer zwischen den Säulen soll möglich sein

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung rechnet nicht damit, dass die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) pünktlich zum Beginn der neuen Förderperiode umgesetzt werden kann. In Anbetracht der andauernden und voraussichtlich erst im Jahr 2020 abzuschließenden Verhandlungen scheine ein Beginn des neuen GAP-Regimes im Jahr 2021 „kaum zu erwarten“, heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion.

In Berlin geht man daher davon aus, dass die Europäische Kommission rechtzeitig einen Vorschlag für eine Übergangsverordnung vorlegen wird. Nach Ansicht der Bundesregierung wird auch im Rahmen des Übergangs die Möglichkeit zur Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule bestehen bleiben. Auch Maßnahmen zur Einhaltung der finanziellen Obergrenzen seien aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit zu erwarten.

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Noch nicht äußern wollte sich die Bundesregierung zur Höhe der Umschichtungen in der Übergangsperiode. Auch die Beratungen über die Umschichtung von 4,5 %, die ein Referentenentwurf für das Jahr 2020 vorsieht, sind der Antwort zufolge noch nicht abgeschlossen.

Hinsichtlich der finanziellen Ausstattung der kommenden GAP und der Verwendung der Gelder hieß es, über die künftige Mitteldotierung würden die Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten im Gesamtpaket des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) unter Berücksichtigung von der Einnahmen- und Ausgabenseite entscheiden. Die Positionierung der Bundesregierung hierzu sei noch nicht abgeschlossen.

Auch auf die Frage nach dem Ausgleich und der Höhe der von der EU-Kommission für die künftige GAP vorgesehenen Kürzung der Mittel für die ländliche Entwicklung konnte die Bundesregierung keine konkrete Antwort geben und verwies auf die noch unklaren Rahmenbedingungen.

Degression prüfen

Aufgeschlossen zeigte sich Berlin derweil gegenüber einer potentiellen Degression bei den Direktzahlungen, sofern den Mitgliedstaaten diese Möglichkeit in der kommenden GAP eingeräumt würde. Angesichts der Kostenvorteile größerer Betriebe sei die Bundesregierung der Auffassung, dass im Rahmen der nationalen Umsetzung eine Degression geprüft werden sollte, heißt es in der Antwort. Im Antragsjahr 2016 wurden nach Angaben des Bundeskabinetts 21,83 % der Direktzahlungen an 1 % der Empfänger ausgezahlt; diese rund 3 300 Betriebsinhaber erhielten entsprechende Zahlungen in Höhe von jeweils mehr als 150 000 Euro.

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