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Bundesregierung fordert Überarbeitung der EU-Tiertransportverordnung

Deutschland setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, dass die Verordnung zum Tierschutz beim Transport (EG) Nr. 1 / 2005 überarbeitet wird.

Lesezeit: 2 Minuten

Deutschland setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, dass die Verordnung zum Tierschutz beim Transport (EG) Nr. 1 / 2005 überarbeitet wird. Insbesondere sollen die Transportzeiten weiter begrenzt, die Vorgaben zum Platzangebot konkretisiert und die behördlichen Kontrollmöglichkeiten verbessert werden, heißt es in einer Antwort derBundesregierung (19/727) auf eine Kleine Anfrage der AfD (19/558) zu Lebendtiertransporten aus der Bundesrepublik in den Nahen und Mittleren Osten.


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Weiter heißt es, dass das türkische Landwirtschaftsministerium bauliche Maßnahmen zur besseren Versorgung der Tiere an der bulgarisch-türkischen Grenze in Aussicht gestellt habe, um die Zahl an Dehydrierung verendenden Tiere zu verringern. Sowohl an der Grenze, als auch im Landesinneren sollen Versorgungsstationen errichtet werden.


Darüber hinaus sollte die lang dauernde Beförderung lebender Tiere in Drittländer auf das unabdingbare Maß beschränkt werden. Der Ausfuhr von Fleisch sei dem Lebendtierexport vorzuziehen, oder die Unterstützung des Aufbaus leistungsfähiger Tierbestände in den Drittländern.


EU-Kommission hält an Tiertransporten in Drittländer fest

 

Die Europäische Kommission hatte zuvor klargestellt, die Ausfuhr lebender Tiere in Drittländer nicht einzuschränken nzu wollen. Der für Tierschutz zuständige EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis bezeichnete den Handel mit lebenden Tieren als „integralen Bestandteil“ der modernen Landwirtschaft.


Die Kommission wolle sich aber dafür einsetzen, den Schutz der Tiere beim Transport zu verbessern und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften zu unterstützen. Auch helfe man der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) finanziell bei der Umsetzung ihres Aktionsplans für den Tierschutz in Ländern des Nahen Ostens und fördere insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.


Andriukaitis erinnerte daran, dass es bei Transporten mit Ursprung in der Europäischen Union Sache der Behörden der Mitgliedstaaten sei, die EU-Beförderungsvorschriften für den Transportabschnitt außerhalb der EU durchzusetzen. Um wie viele Tiertransporte es sich überhaupt handelte, konnte der EU-Kommissar nicht beziffern.

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