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Bauen im Außenbereich

Bundesregierung gegen Änderung an der Privilegierung im Außenbereich

Die Bundesregierung ist gegen Änderungen bei der Privilegierung des landwirtschaftlichen Bauens im Außenbereich. Eine Anpassung von § 35 Baugesetzbuch sei im Hinblick auf „Urlaub auf dem Bauernhof“ derzeit nicht angezeigt, heißt es in der Antwort der Regierung eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zum Thema „Bau von Ferienwohnungen im Außenbereich“.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Regierung räumt in ihrer Antwort zugleich Handlungsbedarf in der Förderung touristischer Angebote auf landwirtschaftlichen Betrieben ein. Aktuell prüfe man gemeinsam mit den Fachreferenten der Bundesländer für die einzelbetriebliche Investitionsförderung, ob die derzeitige Förderung von Investitionen zur Diversifizierung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und damit auch im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“ eine Anpassung benötige, teilt die Regierung mit. Die Liberalen begründeten ihre Anfrage mit den geltenden engen Restriktionen im Baugesetzbuch für den Ausbau ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude für touristische Zwecke.

Umwandlung in Ferienwohnungen erleichtern

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Nach Auffassung des FDP-Bundestagsabgeordneten Karlheinz Busen müssen künftig Ferien auf Bauernhöfen in einem größeren Rahmen als bislang möglich zugelassen werden. „Wenn ein Landwirt mit seinem bisherigen Betrieb nicht mehr wirtschaftlich bestehen kann, darf er nicht zur Betriebsaufgabe gezwungen werden“, erklärte Busen. Die Schaffung von Ferienwohnungen in bestehenden Gebäuden müsse dann ohne starre Beschränkungen des Umfangs zulässig sein. Für die Umwandlung von ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden in Ferienwohnungen müsse daher grundsätzlich ebenso eine Privilegierung im Außenbereich bestehen. „So können wir auch das Interesse an der Landwirtschaft und der Erzeugung von Lebensmitteln fördern - ganz ohne teure Werbekampagnen des Staates“, so der FDP-Politiker.

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