Die Bundesregierung lehnt eine nationale Sonderregelung für eine verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft von Eiern und Eiprodukten in verarbeiteten Lebensmitteln ab. Das hat Staatssekretär Dr. Gerd Müller in seiner Antwort auf eine Frage der Linken im Bundestag erklärt.
Müller verwies auf den für Dezember 2014 in Aussicht gestellten Bericht der Europäischen Kommission zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln, der in Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Eiern in verarbeiteten Produkten stehe. Diesen Bericht gelte es abzuwarten.
Der Staatssekretär erinnerte zugleich an die schwierigen Verhandlungen in Brüssel um die EU-Verordnung zur Information der Verbraucher über Lebensmittel. In den über dreieinhalb Jahre währenden Verhandlungen habe die EU-Kommission keine Notwendigkeit einer Pflichtkennzeichnung der Haltungsform der Legehennen auf den Verpackungen von verarbeiteten Lebensmitteln, die Eier als Zutaten enthalten, gesehen. Auch aus dem Kreis der Bundesländer sei eine solche Forderung seinerzeit nicht an die Bundesregierung herangetragen worden. (AgE)
vgl.:
Länder wollen Kennzeichnungspflicht für Eier in Fertigprodukten (13.3.2013)