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Bundesregierung prüft Kosten für den Herdenschutz

Herdenschutzmaßnahmen können die Häufigkeit von Wolfsübergriffen reduzieren. Die Bundesregierung verweist dabei aber auf die Zuständigkeit der Bundesländer und reklamiert weiteren Forschungsbedarf. Auch die Kosten für Herdenschutzmaßnahmen werden noch geprüft.

Lesezeit: 2 Minuten

Herdenschutzmaßnahmen können die Häufigkeit von Wolfsübergriffen reduzieren. Die Bundesregierung verweist dabei aber auf die Zuständigkeit der Bundesländer und reklamiert weiteren Forschungsbedarf. Auch die Kosten für Herdenschutzmaßnahmen werden noch geprüft.


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Die derzeit bestehenden Herdenschutzsysteme sind in den allermeisten Regionen Deutschlands anwendbar. Mithilfe von Forschungsvorhaben der Bundesländer werden zudem geeignete Herdenschutzmaßnahmen für Schafe und Ziegen in Steilhanglagen sowie auf Deichen untersucht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Herdenschutz als agrarpolitische Aufgabe hervor. Dazu wird weiter ausgeführt, dass präventiver Herdenschutz Weidetiere vor Übergriffen von Wölfen schützen und damit die Verletzung sowie den Verlust von Weidetieren verhindern soll. Dafür zuständig seien die Bundesländer.


Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern würden belegen, dass durch die Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen die Häufigkeit von Wolfsübergriffen reduziert werden kann. Die meisten Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere gebe es dort, wo Wölfe sich in neuen Territorien etablieren. Deshalb sei es entscheidend, die Nutztiere von Anfang an gut zu schützen.


Offen lässt die Bundesregierung in ihrer Antwort, ob sie über das Agrarförderprogramm Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) den Herdenschutz unterstützen wird. Auch hier verweist das Bundeslandwirtschaftsministerium auf die Zuständigkeit der Länder für Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen. „Für eine Mitwirkung des Bundes für Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sind bestimmte Grundvoraussetzungen erforderlich. Dafür ist zunächst eine Prüfung und Abstimmung mit den Ländern erforderlich“, schreibt das BMEL in seiner Antwort. Die bereits erstellten Empfehlungen des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) zu den Kosten von Herdenschutzmaßnahmen in der Schafhaltung will das BMEL noch prüfen, heißt es weiter.


Darüber hinaus wird in der Antwort festgestellt, dass in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren zwei Wolf-Hund-Hybridisierungs-Ereignisse im Jahr 2003 in Sachen und im Jahr 2017 in Thüringen nachgewiesen worden seien. In beiden Fällen habe es sich um weibliche Wölfe gehandelt, die sich mangels Wolfsrüden mit Haushunden gepaart hätten. Aus Artenschutzgesichtspunkten empfiehlt die Bundesregierung die Entnahme von Hybriden.

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