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Bundesregierung soll neue EU-Öko-Verordnung ablehnen

Der Branchenverband der Ökologischen Lebensmittwirtschaft (BÖLW) fordert die Bundesregierung auf, sich im EU-Rat für eine schrittweise Weiterentwicklung der EU-Öko-Verordnung einzusetzen. Die von der EU-Kommission angestrebte Totalrevision der aktuellen EU-Öko-Verordnung lehnt der gesamte deutsche Bio-Sektor ab.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Branchenverband der Ökologischen Lebensmittwirtschaft (BÖLW) fordert die Bundesregierung auf, sich im EU-Rat für eine schrittweise Weiterentwicklung der EU-Öko-Verordnung einzusetzen. Die von der EU-Kommission angestrebte Totalrevision der aktuellen EU-Öko-Verordnung, die erst vor wenigen Jahren vollständig neu formuliert worden war, lehnt der gesamte deutsche Bio-Sektor ab.

 

 „Wir teilen das Ziel der EU-Kommission, für die ökologische Produktion in Europa ein nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen und dafür den Gesetzesrahmen an den Prinzipien des Öko-Landbaus orientiert weiterzuentwickeln. Nur: Genau dies leistet der neue Vorschlag zur Revision der Öko-Verordnung nicht“, erklärt der Vorsitzende des BÖLW, Felix Prinz zu Löwenstein.



 

Nach eingehender Analyse und Bewertung stellen die Bioverbände dem im März veröffentlichten Kommissions-Entwurf ein vernichtendes Urteil aus. Bei einem Länderratstreffen kamen der BÖLW und europäische Vertreter aus allen EU-Mitgliedsländern einhellig zum Schluss, dass der Entwurf:

  • technische und konzeptionelle Mängel im Gesetzestext und im Geltungsbereich aufweist;
  • für die Herausforderung, die Betriebe an unterschiedliche Rahmenbedingungen in Europa anzupassen, keine praxistauglichen Lösungen vorschlägt;
  • Bio-Betriebe für den Einsatz von Pestiziden in der konventionellen Landwirtschaft haftbar macht;
  • für die notwendige Weiterentwicklung der Öko-Kontrolle lediglich eine Verlagerung in die allgemeine Lebensmittelkontrolle und untaugliche oder noch nicht definierte Maßnahmen vorschlägt;
  • unrealistische Zeiträume für notwendige Anpassungen im Bio-Recht, wie z.B. im Bereich des Saatgutes, vorsieht;
  • einen für die Bedingungen in der EU entworfenen Standard auch in alle Nicht-EU-Länder mit vollständig anderen Bedingungen übertragen möchte;
  • zusätzlichen Verwaltungsaufwand schafft anstatt zu vereinfachen;
  • auf einer unvollständigen und fehlerhaften Folgenabschätzung basiert sowie zentrale Schlussfolgerungen der von der EU-Kommission selbst beauftragten Evaluation ignoriert.


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„Der Verordnungsvorschlag würde dazu führen, dass deutlich weniger Betriebe in Europa ökologisch wirtschaften und damit die umweltfreundlichste Form der Lebensmittelerzeugung ausbremsen. Dies ist inakzeptabel“, so Löwenstein. „Die Ökologische Lebensmittelwirtschaft benötigt auch in Zukunft einen verlässlichen europäischen Rechtsrahmen, der die nachhaltige Entwicklung der ökologischen Produktion in der EU unterstützt, faire Wettbewerbsbedingungen schafft und das Verbrauchervertrauen in Bio-Erzeugnisse stärkt.“

 

Der Entwurf selber enthält laut dem Landwirt jedoch viele Maßnahmen, die in der Umsetzung dazu führen, dass genau diese von der EU-Kommission selbst gesteckten Ziele nicht erreicht werden.
Der BÖLW lehnt daher den Verordnungs-Vorschlag entschieden ab und fordert Bundesregierung sowie das EU-Parlament auf, den Entwurf in seiner jetzigen Form zurückzuweisen.

 

„Anstelle einer Totalrevision setzt sich der BÖLW für die Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens ein. Damit würde nicht nur erneute Rechtsunsicherheit in der Umsetzung vermieden“, sagt Löwenstein. „Auf diese Weise kämen schon jetzt die erforderlichen Reformen und würden nicht bis 2017 aufgeschoben – dem Zeitpunkt, den die Kommission für das Inkrafttreten ihrer Verordnung angekündigt hat.“ Der BÖLW-Vorsitzende verweist dabei auf umfangreiche Vorschläge der Bio-Branche zur Weiterentwicklung; insbesondere der Kontroll- und Importregeln.

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